Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Bundesagentur für Arbeit (BA) beschafft ein Gesamtsystem zur bargeldlosen Auszahlung von Sozialleistungen an ca. 4.000 leistungsberechtigte Personen ohne eigenes Bankkonto.
Kern der Leistung:
Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (Brutto-Gesamtpreis/Wertungspreis)100%
Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis bzw. Brutto-Wertungspreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisposition 1.1 'Einrichtung / Bereitstellung Gesamtsystem' wird nicht in die Wertung einbezogen. Angebote mit einem Angebotspreis von mehr als 150.000,00 € netto für die Einrichtung (Preisposition 1.1) werden ausgeschlossen.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis bzw. Brutto-Wertungspreis erteilt. Bei identischen Preisen entscheidet das Los. Bevorzugte Bieter nach § 1 der Richtlinie für Werkstätten für Behinderte haben bei Preisgleichheit Vorrang.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKarten und Zahlungsinfrastruktur
Physische und virtuelle Debitkarten
Aufladung und Kontofunktion
Webanwendung für BA-Mitarbeitende
Online-Portal und App für Kartennutzende
Cloud-Betrieb, Support und Verfügbarkeit
Qualifizierung und Onboarding
Optionale Leistungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZwingende Ausschlussgründe (Vordruck D.7)
Der Bieter darf nicht wegen zwingender Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB ausgeschlossen sein. Dazu gehören u. a. rechtskräftige Verurteilungen wegen:
Ebenso: Erfüllung der Steuer- und Sozialversicherungspflichten (§ 123 Abs. 4 GWB). Die Anforderungen gelten für Bieter, Bietergemeinschaftsmitglieder, Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter gleichermaßen. Eine Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich.
Fakultative Ausschlussgründe (Vordruck D.8)
Es dürfen keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, insbesondere:
Sanktionen Russland (Eigenerklärung)
Der Bieter und – bei mehr als 10 % Auftragswert – auch Unterauftragnehmer/Lieferanten dürfen nicht auf den Sanktionslisten gemäß Art. 5k der EU-Verordnung 833/2014 stehen. Verboten ist die Beteiligung von:
Die Zusicherung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
BaFin-Lizenz und Aufsicht
Informationssicherheit (ISMS)
Cloud-Sicherheit (C5) und IT-Sicherheitskonzept
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Referenz)
Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (C.1)
Verpflichtung, bei der Auftragsausführung alle geltenden rechtlichen Vorschriften einzuhalten – insbesondere:
Die Verpflichtung gilt auch für Unterauftragnehmer, freie Mitarbeiter und Unterunterauftragnehmer. Bei Verstößen ist eine fristlose Kündigung möglich.
Rechtliche Compliance und Datenschutz
Bereitstellung und Betrieb einer marktreifen Consumer-Debitcard-Lösung mit Webanwendung (Admin-Portal), Online-Portal und App (iOS/Android) als Stand-Alone-System; SEPA-Aufladung auf individuelle virtuelle IBANs je Karte, Ad-hoc-Limit-Erhöhung, Zahlung in Handel/Online, Bargeldverfügung am Geldautomaten und im Einzelhandel, Qualifizierungsmaterial für Mitarbeitende des Auftraggebers
Eigenerklärung des Bieters (Vordruck D.9, Teil I – Pflicht); optional zusätzliche Bestätigung/Bewertung durch Referenzgeber (Vordruck D.9, Teil II)