Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Umzügen mit einer Laufzeit von 4 Jahren
Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt Umzugsdienstleistungen für seine Verwaltungsstandorte in Heidelberg und im Kreisgebiet Rhein-Neckar als Rahmenvereinbarung mit 4 Jahren Laufzeit aus. Worum es geht: Wenn die Verwaltung umzieht – z.B. in ein anderes Dienstgebäude –, soll ein erfahrenes Umzugsunternehmen die kompletten Umzüge durchführen (Planung, Verpackung, Transport, Aufstellung, ggf. Entsorgung). Was Bieter wissen müssen: Verfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO (unterhalb der EU-Schwellenwerte). Einzureichen u.a.: Ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung, Leistungsverzeichnis mit Preisen, Erklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend), Erklärung zu Nachunternehmern, mindestens 3 Referenzen aus den letzten 36 Monaten über vergleichbare Umzugsleistungen, Verpflichtungserklärung LTMG BW (Mindestlohn). Abgabefrist: 21.10.2026, 11:00 Uhr – elektronisch über die Vergabeplattform. Keine Lose: Die Leistung wird als ein einziger Auftrag vergeben – alle Anforderungen gelten einheitlich.
