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Zur EntscheidungStadt Freudenstadt · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Bebauungsplan Sulzhau in Freudenstadt

Der Bebauungsplan soll zusätzliche Gewerbeflächen nördlich und westlich der Straße Im Sulzhau schaffen. Am 22.10.2026 sollte der Gemeinderat über die Abwägung, die Billigung des Entwurfs und die öffentliche Auslegung beraten, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Gewerbeflächenentwicklung
Der Bebauungsplan weist insgesamt zusätzliche 3,22 ha Gewerbeflächen aus. Davon sind ca. 1,80 ha bereits konkret überplant, im Norden verbleiben ca. 1,42 ha zusätzliche Bauflächen für ansiedlungswillige Gewerbebetriebe.
Nutzungen im Gewerbegebiet
Zulässig sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe. Die zusätzlichen Flächen liegen nördlich und westlich der Straße Im Sulzhau.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)23.04.2024
  2. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)10.05. bis einschließlich 10.06.2024
  3. Beratung über Abwägung, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung (erledigt)22.10.2026
  4. Beschluss über Entwurf und öffentliche Auslegung, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan wurde am 23.04.2024 eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 10.05. bis einschließlich 10.06.2024 statt.

Die Stadtwerke Freudenstadt suchen einen neuen Betriebsstandort, um Betriebsteile von mindestens 6 Einzelstandorten zusammenzuführen. Dafür wird eine zusammenhängende, topographisch geeignete Fläche von mindestens 1,6 ha benötigt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen wurde, die Stellungnahmen nach Maßgabe der Abwägung zu berücksichtigen oder nicht zu berücksichtigen sowie den Planentwurf und die örtlichen Bauvorschriften zu billigen und öffentlich auszulegen.

Noch offen

  • Beschlussergebnis zur Beratung am 22.10.2026 nicht belegt.
  • Weitere Details zu Umsetzung und Standort der Umsiedelung der Breitblättrigen Stendelwurz sollen im weiteren Verfahren mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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