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Zur EntscheidungVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt-Ebringen-Pfaffenweiler · Planung & Beratung · Sitzung am

Flächennutzungsplanänderung Gartenbau in Schallstadt

Für die standortbezogene Erweiterung und Modernisierung eines bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Der Gemeinsame Ausschuss berät am 03.11.2026 über Entwurfsbilligung und Offenlage, ein Ergebnis ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Beratung im Gemeinsamen Ausschuss am 03.11.2026, Offenlage anschließend vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Flächennutzungsplanänderung
Geändert wird der Flächennutzungsplan für den etwa 0,47 ha großen Bereich am südwestlichen Ortsrand von Schallstadt, Gemarkung Schallstadt. Er umfasst die Flurstücke 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise. Landwirtschaftsflächen werden in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Garten- und Landschaftsbau sowie kleinflächig in Grün- und Verkehrsflächen umgewandelt.
Beteiligung und Umweltbericht
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden behandelt und abgewogen. Der Entwurf soll gebilligt und die Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung (erledigt)07.05.2026
  2. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans (erledigt)22. September 2026
  3. Beratung über Entwurfsbilligung und Beschluss der Offenlageals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Änderung dient der standortbezogenen Erweiterung und Modernisierung eines bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs am südwestlichen Ortsrand von Schallstadt. Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit sichern.

Der etwa 0,47 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise. Die bisherige Landwirtschaftsfläche soll als Sonderbaufläche für Garten- und Landschaftsbau sowie kleinflächig als Grün- und Verkehrsfläche dargestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wurden am 07.05.2026 beschlossen. Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gartenbau“ wurde am 22. September 2026 gefasst.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinsame Ausschuss soll den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gartenbau billigen und die Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschließen.

Noch offen

  • Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind abzuwägen.
  • Die Offenlage und Behördenbeteiligung sowie die Termine für Feststellungsbeschluss und Wirksamkeit stehen noch aus.
  • Die Bekanntmachung zur Rechtskraft des Bebauungsplans kann erst nach Abschluss des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens erfolgen.

Ort der Leistung

Schallstadt, Baden-Württemberg

Markiert ist Schallstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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