Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Flächennutzungsplanänderung
- Geändert wird der Flächennutzungsplan für den etwa 0,47 ha großen Bereich am südwestlichen Ortsrand von Schallstadt, Gemarkung Schallstadt. Er umfasst die Flurstücke 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise. Landwirtschaftsflächen werden in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Garten- und Landschaftsbau sowie kleinflächig in Grün- und Verkehrsflächen umgewandelt.
- Beteiligung und Umweltbericht
- Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden behandelt und abgewogen. Der Entwurf soll gebilligt und die Offenlage mit Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung (erledigt)07.05.2026
- Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans (erledigt)22. September 2026
- Beratung über Entwurfsbilligung und Beschluss der Offenlageals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Änderung dient der standortbezogenen Erweiterung und Modernisierung eines bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs am südwestlichen Ortsrand von Schallstadt. Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit sichern.
Der etwa 0,47 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise. Die bisherige Landwirtschaftsfläche soll als Sonderbaufläche für Garten- und Landschaftsbau sowie kleinflächig als Grün- und Verkehrsfläche dargestellt werden.
Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung wurden am 07.05.2026 beschlossen. Der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Gartenbau“ wurde am 22. September 2026 gefasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinsame Ausschuss soll den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gartenbau billigen und die Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschließen.
Noch offen
- Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sind abzuwägen.
- Die Offenlage und Behördenbeteiligung sowie die Termine für Feststellungsbeschluss und Wirksamkeit stehen noch aus.
- Die Bekanntmachung zur Rechtskraft des Bebauungsplans kann erst nach Abschluss des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens erfolgen.
Ort der Leistung
Schallstadt, Baden-Württemberg
Markiert ist Schallstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.