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Zur EntscheidungVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Schallstadt, Ebringen und Pfaffenweiler · Planung & Beratung · Sitzung am

Gartenbau in Schallstadt

Die 5. punktuelle Änderung soll die Erweiterung eines bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs am südwestlichen Ortsrand ermöglichen. Der Gemeinsame Ausschuss berät am 03.11.2026 über den Entwurf und die Offenlage.

Nächster Schritt

Beratung des Gemeinsamen Ausschusses am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

5. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans
Der Änderungsbereich soll künftig als Sondergebiet statt als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt werden. Er umfasst rund 0,47 ha auf Flst.Nrn. 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans in Schallstadt (erledigt)22. September 2026
  2. Beratung im Gemeinsamen Ausschuss über Stellungnahmen, Entwurf und Offenlageals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die 5. punktuelle Änderung soll eine standortbezogene Erweiterung des bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs am südwestlichen Ortsrand ermöglichen. Für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit sind dort Erweiterungen und Modernisierungen erforderlich.

Der rund 0,47 ha große Änderungsbereich liegt auf Gemarkung Schallstadt. Er umfasst Flst.Nrn. 4215 teilweise, 4221, 4222 und 4238 teilweise. Östlich liegt die Basler Straße (B 3), westlich die Bahntrasse Karlsruhe-Basel und nördlich der Riedgraben.

Der Gemeinderat Schallstadt fasste am 22. September 2026 den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans. Die Bekanntmachung der Rechtskraft steht noch aus und kann erst nach Abschluss der Flächennutzungsplanänderung erfolgen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Behandlung der frühzeitigen Stellungnahmen, die Billigung des Entwurfs und die Durchführung der Offenlage.

Noch offen

  • Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses über die Behandlung der Stellungnahmen, die Billigung des Entwurfs und die Offenlage am 03.11.2026.
  • Bekanntmachung der Rechtskraft des Bebauungsplans nach Abschluss des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens.

Ort der Leistung

Schallstadt, Baden-Württemberg

Markiert ist Schallstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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