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BeschlossenGemeinde Schallstadt · Bau & Handwerk · Sitzung am

Barrierefreie Bushaltestellen in Schallstadt

An drei Standorten in Schallstadt und Wolfenweiler werden sechs Haltepunkte barrierefrei umgebaut. Fünf Busbuchten werden zu Buskaps, damit Busse möglichst bündig am Busbord halten. Der Gemeinderat stimmte am 22.09.2026 einstimmig zu. Die Ausschreibung ist für Oktober 2026 vorgesehen, die Vergabe für November 2026.

Kostenschätzung

300.000 €

Ausschreibung

Ausschreibung im Oktober 2026

Ausführung

Bauarbeiten ab Februar oder März 2027, Abschluss voraussichtlich August 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Umbau der Busbuchten zu Buskaps
Fünf Busbuchten werden zu Buskaps umgebaut, mit Busborden von 13 m bis 18 m Länge und 21 cm Anschlaghöhe. Bahnhof Nord erhält 16 m, Bahnhof Süd 18 m, Wolfenweiler B3 Nord 16 m, Wolfenweiler B3 Süd 13 m und Ebringer Straße Süd 15 m Busbord.
Gehwege, Warteflächen und Querungen
Warte- und Gehflächen werden verbreitert, am Bahnhof Nord auf ca. 2,80 bis 5,00 m, an der B3 Nord auf ca. 3,85 m und an der Ebringer Straße Süd auf bis zu ca. 3,70 m. Zwei bestehende Querungsstellen werden barrierefrei angepasst.
Leitsysteme und Unterstände
Taktile Leitsysteme an den Haltepunkten und drei neue Fahrgastunterstände. Die Haltestelle Ebringer Straße Nord wird nur um taktile Leitelemente ergänzt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat stimmt der Planung zu und beauftragt die öffentliche Ausschreibung, einstimmig (erledigt)22.09.2026
  2. Veröffentlichung der Ausschreibung und Angebotsphaseals NächstesOktober 2026
  3. Prüfung der Angebote und Vergabe der BauleistungenNovember 2026
  4. Beginn der Bauarbeiten vor OrtFebruar oder März 2027
  5. Voraussichtlicher Abschluss der BauarbeitenAugust 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen auf Grundlage der Ausführungsplanung. Der Gemeinderat hat die Verwaltung am 22.09.2026 dazu beauftragt und ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern die Kostenberechnung eingehalten wird und kein vergaberechtlicher Aufhebungsgrund vorliegt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Nach dem Personenbeförderungsgesetz sollen Bushaltestellen barrierefrei sein. In Schallstadt betrifft das sechs Haltepunkte an drei Standorten, jeweils für beide Fahrtrichtungen. Die Standorte sind Schallstadt Bahnhof, Wolfenweiler B3 und Wolfenweiler Ebringer Straße. Der Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg erging am 14. April 2026.

Die Nahverkehrsgesellschaft des Landes hat die Planung fachtechnisch geprüft und keine Bedenken. Das Vorhaben sei technisch und verkehrlich einwandfrei geplant, auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei beachtet. Der Gemeinderat hat der Planung am 22.09.2026 einstimmig zugestimmt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat stimmte der Planung zu und beauftragte die Verwaltung mit der öffentlichen Ausschreibung. Die Verwaltung darf den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben, wenn die Kostenberechnung eingehalten wird. Ergebnis: einstimmig, 12 Ja, 0 Nein.

Noch offen

  • Der Eigenanteil der Gemeinde ist noch nicht genau zu beziffern, weil das Ausschreibungsergebnis fehlt.
  • Die Vorlage vom 15.09.2026 nennt die ca. 300.000 € nicht mehr, dort ist der Betrag leer.

Ort der Leistung

Schallstadt, Baden-Württemberg

Markiert ist Schallstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Anfallende Kosten laut Vorlageca. laut Vorlage vom 09.09.2026, die tatsächlich anfallenden Planungskosten kommen hinzu300.000 €
Förderung
Zuwendung nach dem LGVFG, vorläufig höchstens 270.130,00 EUR
Finanzierung
Für die Maßnahme gibt es eine Zuwendung nach dem LGVFG, vorläufig höchstens 270.130,00 EUR. Der Eigenanteil der Gemeinde lässt sich noch nicht beziffern. Die Beträge werden in der Haushaltsplanung 2027 berücksichtigt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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