Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Landwirtschaftsflächen sollen in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Garten- und Landschaftsbau, eine Grünfläche und Verkehrsflächen umgewandelt werden. Der Änderungsbereich umfasst ca. 0,47 ha.
- Erweiterung und Modernisierung des Betriebs
- Im südwestlichen Teil des Betriebsgeländes sind standortgebundene Erweiterungen und Modernisierungen vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (erledigt)18.05.2026 bis 19.06.2026
- Beratung über Stellungnahmen, Entwurfsbilligung und Offenlagebeschlussals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die 5. punktuelle Änderung betrifft die standortbezogene Erweiterung eines bestehenden Garten- und Landschaftsbaubetriebs am südwestlichen Ortsrand von Schallstadt. Der Betrieb möchte seine Wettbewerbsfähigkeit sichern, die vorhandene Erschließung soll ökonomisch genutzt und weitere Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der ca. 0,47 ha große Änderungsbereich liegt südwestlich des Hauptbetriebs auf Gemarkung Schallstadt. Betroffen sind überwiegend die Flurstücke 4221 und 4222 sowie Teilflächen der Wegegrundstücke 4215 und 4238. Östlich verläuft die Basler Straße (B 3), westlich die Bahntrasse Karlsruhe-Basel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die eingegangenen Stellungnahmen gemäß Synopse vom 22.09.2026 zu behandeln, den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gartenbau“ zu billigen und die Offenlage durchzuführen.
Noch offen
- Der Offenlagezeitraum ist noch nicht eingetragen.
- Feststellungsbeschluss, Genehmigung und Wirksamkeit der FNP-Änderung sind noch nicht datiert beziehungsweise eingetragen.
- Die Offenlage und weitere Verfahrensschritte stehen noch aus.
Ort der Leistung
Schallstadt, Baden-Württemberg
Markiert ist Schallstadt, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.