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Zur EntscheidungGemeinde Weingarten (Baden) · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Gesundheitszentrum Weingarten

Für ein Gesundheitszentrum an Bahnhofstraße 54 und 56 sowie Paulusstraße 6 soll die planerische Grundlage geschaffen werden. Der Gemeinderat soll am 03.11.2026 über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden, konkrete Planungen eines Investors stehen noch aus.

Nächster Schritt

Entscheidung des Gemeinderats am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Für das Gesundheitszentrum soll die planerische Grundlage geschaffen werden. Vorgesehen ist die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, konkrete Planungen eines Investors stehen noch aus.
Abriss und Erhalt von Gebäudeteilen
Bahnhofstraße 54 und Paulusstraße 6 sollen abgerissen werden. Bei Bahnhofstraße 56 soll der vordere Gebäudeteil mit dem Geschäft „Dies und Das“ und Wohnungen in den Obergeschossen erhalten bleiben, der hintere Teil soll abgerissen werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Technischen Ausschuss, Aufstellung mehrheitlich empfohlen (erledigt)12.10.2026
  2. Entscheidung des Gemeinderats über den Aufstellungsbeschlussals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

An der Bahnhofstraße soll ein Gesundheitszentrum entstehen. Der Bebauungsplan umfasst Bahnhofstraße 54 und 56 sowie Paulusstraße 6, Flurstücke 93, 94 und 102.

Derzeit befinden sich auf den Grundstücken unter anderem das gemeindliche Gebäudemanagement, ein Secondhand-Modegeschäft, Lagerflächen und Wohnungen. Paulusstraße 6 ist ein altes Wohnhaus, das nicht nutzbar oder rentabel zu sanieren ist.

Der Technische Ausschuss hat am 12.10.2026 die Aufstellung mehrheitlich empfohlen. Die Beschlussvorlage vom 28.10.2026 liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung am 03.11.2026 vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind die Aufstellung des Bebauungsplans und die Billigung des Lageplans in der Fassung vom 28.09.2026.

Noch offen

  • Entscheidung des Gemeinderats über den Aufstellungsbeschluss
  • Konkrete Planungen eines Investors

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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