Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,3 ha und gliedert sich in ein Mischgebiet im Süden, GE 1 für Bestandsbetriebe und GE 2 als Erweiterung im Südosten. Im GE 1 und GE 2 sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, öffentliche Betriebe sowie Geschäfts- und Bürogebäude vorgesehen.
- Straßen- und Wegeausbau
- Die Höhefeldstraße ist mit 9,0 m Breite und Wendehammer vorgesehen, der nördliche Weg mit 4,0 m Breite.
- Entwässerungsgrün und Grabenverlegung
- Der Heuburgwiesengraben soll am Ostrand verlegt werden. Das Entwässerungsgrün soll mindestens 27 Laubbäume mit Stammumfang mindestens 20 cm erhalten.
- Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Durch GE 2 sowie Straßen- und Wegeausbau sind künftig ca. 7.700 m² Vollversiegelung im Außenbereich vorgesehen. Geplant sind mindestens sechs Straßenbäume mit Stammumfang mindestens 18 cm, der Kompensationsbedarf beträgt 168.537 Ökopunkte.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung über Entwurf und Offenlagebeschlussals Nächstes03.11.2026
- Förmliche BeteiligungNovember/Dezember 2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung, Umweltbericht und Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung umfasste zwei öffentliche und 35 behördliche Stellungnahmen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan soll bestehende Gewerbebetriebe durch Regelungen zu zulässiger Nutzung und Maß der baulichen Anlagen städtebaulich sichern und eine Erweiterungsfläche unter Berücksichtigung der Verlegung des Heuburgwiesengrabens ermöglichen.
Die frühzeitige Beteiligung fand vom 14.06.2024 bis 17.07.2024 statt. Dabei gingen zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 35 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74 und der örtlichen Bauvorschriften soll gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage beauftragt werden.
Noch offen
- Der Gemeinderat muss über den Entwurf und die Offenlage entscheiden.
- Die förmliche Beteiligung steht aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Ausgleich über Ökokonto-Maßnahmen Nr. 4 „Wöschbacher Pfad“ mit 57.682 Ökopunkten und Nr. 14 „Bittberg“ mit 115.928 Ökopunkten, Überschuss 5.073 Ökopunkte. Das verbleibende Defizit von ca. 179.000 Ökopunkten soll über das gemeindliche Ökokonto ausgeglichen werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.