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Zur EntscheidungGemeinde Weingarten (Baden) · Planung & Beratung, Bau & Handwerk, Bau & Garten · Vorlage vom

Gewerbegebiet Höhefeldstraße in Weingarten

Der Bebauungsplan soll bestehende Gewerbebetriebe städtebaulich sichern und eine Erweiterungsfläche im Südosten ausweisen. Der Gemeinderat soll am 03.11.2026 den Entwurf billigen und die Offenlage beschließen, die förmliche Beteiligung ist für November/Dezember 2026 geplant.

Nächster Schritt

Gemeinderatsentscheidung am 03.11.2026, förmliche Beteiligung im November/Dezember 2026 geplant

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
Der Geltungsbereich umfasst ca. 4,3 ha und gliedert sich in ein Mischgebiet im Süden, GE 1 für Bestandsbetriebe und GE 2 als Erweiterung im Südosten. Im GE 1 und GE 2 sind unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, öffentliche Betriebe sowie Geschäfts- und Bürogebäude vorgesehen.
Straßen- und Wegeausbau
Die Höhefeldstraße ist mit 9,0 m Breite und Wendehammer vorgesehen, der nördliche Weg mit 4,0 m Breite.
Entwässerungsgrün und Grabenverlegung
Der Heuburgwiesengraben soll am Ostrand verlegt werden. Das Entwässerungsgrün soll mindestens 27 Laubbäume mit Stammumfang mindestens 20 cm erhalten.
Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Durch GE 2 sowie Straßen- und Wegeausbau sind künftig ca. 7.700 m² Vollversiegelung im Außenbereich vorgesehen. Geplant sind mindestens sechs Straßenbäume mit Stammumfang mindestens 18 cm, der Kompensationsbedarf beträgt 168.537 Ökopunkte.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung über Entwurf und Offenlagebeschlussals Nächstes03.11.2026
  2. Förmliche BeteiligungNovember/Dezember 2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung, Umweltbericht und Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung umfasste zwei öffentliche und 35 behördliche Stellungnahmen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bebauungsplan soll bestehende Gewerbebetriebe durch Regelungen zu zulässiger Nutzung und Maß der baulichen Anlagen städtebaulich sichern und eine Erweiterungsfläche unter Berücksichtigung der Verlegung des Heuburgwiesengrabens ermöglichen.

Die frühzeitige Beteiligung fand vom 14.06.2024 bis 17.07.2024 statt. Dabei gingen zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 35 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74 und der örtlichen Bauvorschriften soll gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage beauftragt werden.

Noch offen

  • Der Gemeinderat muss über den Entwurf und die Offenlage entscheiden.
  • Die förmliche Beteiligung steht aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Ausgleich über Ökokonto-Maßnahmen Nr. 4 „Wöschbacher Pfad“ mit 57.682 Ökopunkten und Nr. 14 „Bittberg“ mit 115.928 Ökopunkten, Überschuss 5.073 Ökopunkte. Das verbleibende Defizit von ca. 179.000 Ökopunkten soll über das gemeindliche Ökokonto ausgeglichen werden.

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