Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erbbaurecht und Nutzungskonzept
- Das Grundstück Hahnebergstraße 6, Flurstück 501/c der Gemarkung Altstadt II, umfasst 1.140 m². Das Erbbaurecht ist auf 35 Jahre ab Vertragsabschluss befristet. Mindestens 50 % der Nutzfläche müssen für die Musikwirtschaft vorbehalten sein, abweichende Nutzungen sind auf höchstens 10 % der gesamten Nutzfläche zulässig.
- Bestandsgebäude
- Auf dem Grundstück stehen zwei leerstehende Gebäude. Die Nutzfläche des Hauptgebäudes beträgt circa 880 m², verteilt auf fünf Geschosse und etwa 24 Räume, die Gebäude weisen hohen Instandsetzungsrückstau und teilweise lokale Feuchtigkeitsschäden auf. Die Nutzfläche des Nebengebäudes beträgt circa 380 m².
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschreibung veröffentlicht (erledigt)12. März 2026
- Gebotsfrist (erledigt)20. April 2026
- Vorstellung insbesondere des bestplatzierten Gebots zur Gremienbehandlung, Erbbaurechtsvertrag innerhalb vonals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Konzeptausschreibung. Zuschlag grundsätzlich auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl: Nutzungskonzept und Betreibermodell 40 %, Wirtschaftlichkeitskonzept 30 %, Investitionskonzept 30 %. Die Ausschreibung wurde am 12. März 2026 veröffentlicht, Gebote konnten bis 20. April 2026 eingereicht werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit der Veräußerung des Objekts Meschwitzstraße 16 a stehen Räume für Kunst- und Kulturschaffende nicht mehr zur Verfügung. Als Kompensation ist ein Kultur- und Kreativzentrum am Standort Hahnebergstraße 6 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, am Flurstück 501/c der Gemarkung Altstadt II ein auf 35 Jahre befristetes Erbbaurecht für Kultur- und Kreativwirtschaft zugunsten des bestplatzierten und zuschlagsfähigen Bieters der Konzeptausschreibung zu bestellen.
Noch offen
- Die Vorstellung insbesondere des bestplatzierten Gebots zur Gremienbehandlung steht noch aus.
- Vor Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wird ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses benötigt, dessen Ergebnis ist Grundlage für die Ermittlung des Erbbauzinses.
- Der Erbbauberechtigte kann den Wert der Gebäude bei Vertragsabschluss mittels Einmalzahlung ablösen, dadurch würde sich der Erbbauzins ausschließlich auf den Bodenwert beziehen.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufiger Verkehrswert des Grundstücksvorläufig | 660.000 € |
|---|---|
| Jährlicher Erbbauzins bei 2 % des vorläufigen Verkehrswertesjährlich | 13.200 € |
- Finanzierung
- Bei Gemeinnützigkeit beträgt der Erbbauzins 2 % des Verkehrswertes. Andernfalls gelten für nicht kommerziell genutzte Flächen 2 % und im Übrigen 7 %. Der Erbbauzins wird während der Laufzeit an die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.