Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kunstrasenplatz
- Erneuerung des Kunstrasenbelags unter Berücksichtigung aktueller sportfunktioneller und umweltbezogener Anforderungen am Sportplatz Malschendorfer Str. 2, 01328 Dresden.
- Flutlichtanlage
- Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf LED-Technik. Die Leistung sinkt von 12.000 W auf 4.800 W, die Energieeinsparung soll mindestens 60 Prozent betragen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Ortschaftsrats über die beantragte Kofinanzierungals Nächstes02.11.2026
- Geplanter Durchführungszeitraum1.5.2027 bis 31.12.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Kunstrasenplatz wurde vor 18 Jahren errichtet, die reguläre Nutzungsdauer lag bei rund 12 Jahren. Eine fachliche Voruntersuchung ergab, dass der Belag am Ende seiner technischen und sportfunktionellen Lebensdauer ist.
Unter Regie des Eigenbetriebs Sportstätten wurde eine Planung einschließlich Kostenschätzung nach Leistungsphase 3 HOAI und Sachverständigenuntersuchung erstellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Verwendung von Investitionsmitteln für die SG Schönfeld e. V. als Kofinanzierung zur Erneuerung des Fußball-Kunstrasenplatzes in Höhe von 38.946,65 Euro.
Noch offen
- Der Beschluss des Ortschaftsrats zur beantragten Kofinanzierung steht noch aus.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten des Projekts | 398.467 € |
|---|---|
| Kunstrasenerneuerung | 351.467 € |
| Flutlichtanlage | 38.000 € |
| Baunebenkosten/Zinsen Kredit | 9.000 € |
- Förderung
- 194.733,25 € Freistaat Sachsen/Sächsische Aufbaubank
- Finanzierung
- Beantragte Kofinanzierung der Ortschaft Schönfeld-Weißig: 38.946,65 €. Weitere Finanzierung: 194.733,25 € Freistaat Sachsen/SAB, 116.839,95 € LHD, 30.000,00 € Kredit und 17.946,65 € Spenden/Rücklagen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.