Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- LED-Umrüstung von Flutlichtanlagen
- Auf den Sportplätzen Ostra 12 und 21 sowie den Großspielfeldern Bärensteiner Straße und Steirische Straße wurden vier Flutlichtanlagen auf LED umgestellt.
- Planung und Umrüstung der Flutlichtanlage an der Eisschnelllaufbahn
- Die Realisierung ist nach der Wintersaison 2026/2027 vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Mittelübertragung erfolgt (erledigt)2026
- Vier Flutlichtanlagen auf LED umgestellt (erledigt)2026
- Umrüstung an der Eisschnelllaufbahn nach der Wintersaison 2026/2027als Nächstes2027
- Nächste Beschlusskontrolle31. März 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Beschlusskontrolle betrifft V0487/25 zur Sanierung des Wassersportzentrums Dresden-Cotta und zur Verwendung freiwerdender Mittel. Mittel für die Flutlichtumstellung auf sechs Sportplätzen wurden in 2026 übertragen.
Vier Flutlichtanlagen wurden bereits auf LED umgestellt. Die Umstellung an der Eisschnelllaufbahn wurde geplant und beauftragt, die Realisierung verschiebt sich wegen der erst am 23. Juli 2026 aufgehobenen haushaltswirtschaftlichen Sperre auf 2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Für die Jahre 2027/2028 besteht noch Abstimmungsbedarf, auch für das Verschieben der Mittel nach 2027.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
| Bereitgestellte Mittel für Maßnahmen auf sechs Sportplätzen | 154.653 € |
|---|---|
| Vier auf LED umgestellte Flutlichtanlagen | 143.491 € |
| Planung Umstellung Flutlichtanlage Eisschnelllaufbahn | 11.000 € |
- Finanzierung
- Für die Realisierung nach der Wintersaison 2026/2027 stehen im Investplan des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden 2026 insgesamt 119.000 Euro zur Verfügung. Die Mittelübertragung in 2026 ist erfolgt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.