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Parkgebührenverordnung Dresden

Nach fünf Jahren sollen die Parkgebühren angepasst werden, um den knappen Parkraum besser zu nutzen und steigende Kosten zu berücksichtigen. Die Beschlussvorlage umfasst höhere Pkw-Gebühren, angepasste Parkzonen und die Umstellung der Parkscheinautomaten. Der Stadtratsbeschluss steht noch aus.

Nächster Schritt

Beratung und Beschluss im Stadtrat am 26.11.2026

Ausführung

Die Gebührenänderung wird frühestens am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Dresdner Amtsblatt wirksam.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Pkw-Parkgebühren
Die Gebühren für Pkw sollen durchschnittlich um etwa 25 Prozent steigen. Die Stundensätze werden in Zone 1 auf 3,00 Euro, in Zone 2 auf 1,80 Euro und in Zone 3 auf 1,50 Euro erhöht.
Parkzonen und Tarife
Der Pkw-Parkplatz am Terrassenufer soll der Tarifzone 1 zugeordnet werden. Die Grenzen der Parkgebührenzonen 1 und 2 sollen angepasst werden.
Umstellung der Parkscheinautomaten
Die Gebührenänderung erfordert die Umstellung der Parkscheinautomaten durch einen noch zu beauftragenden Dienstleister.
Tarifregelung für einspurige Kraftfahrzeuge
Eine gesonderte Tarifstaffel für einspurige Kraftfahrzeuge ist nicht vorgesehen, dafür müssten Parkscheinautomaten mit erheblichem Kostenaufwand umgerüstet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Erste Lesung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften (erledigt)30.09.2026
  2. Beratung und Beschluss der Parkgebührenverordnung im Stadtratals Nächstes26.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Umstellung durch einen noch zu beauftragenden Dienstleister, Beauftragung frühestens nach Stadtratsbeschluss und abhängig von der Verfügbarkeit des Dienstleisters.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Parkgebühren sollen nach fünf Jahren angepasst werden, um die Nutzung des knappen öffentlichen Parkraums zu verbessern und steigende Unterhaltungs- und Baukosten zu berücksichtigen.

Die Vorlage wurde am 30. September 2026 in erster Lesung behandelt. Weitere Beratungen und die Beschlussfassung im Stadtrat sind für den 26. November 2026 vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll die Änderung der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden über Parkgebühren (Parkgebührenverordnung) gemäß Anlage 1 beschließen.

Noch offen

  • Der Stadtratsbeschluss steht noch aus.
  • Der Dienstleister für die Umstellung ist noch zu beauftragen, die Beauftragung hängt von seiner Verfügbarkeit ab.
  • Die Kosten für die Anpassung des Parkscheins sind nicht beziffert.

Ort der Leistung

Dresden, Sachsen

Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Einmalige Umstellungskostencirca, zuzüglich der Kosten für die Anpassung des Parkscheins80.000 €
Finanzierung
Für die Umrüstung der Parkscheinautomaten wegen einer Tarifstaffel für einspurige Kraftfahrzeuge stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

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