Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gartendenkmalpflegerische Zielplanung
- Ziel- und Maßnahmenplan für das gesamte Kulturdenkmal, also die Grünanlage der Platzfläche, die umgebenden Verkehrsflächen und den städtebaulichen Rahmen. Außerdem der Umgebungsschutz.
- Entwurfsplanung (LP 3)
- Die Entwurfsplanung erfolgt auf Grundlage der Zielplanung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtbezirksbeirat Blasewitz entscheidet über die Finanzierungals Nächstes04.11.2026
- Beauftragung der Zielplanung und Entwurfsplanungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stresemannplatz in Dresden-Striesen steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Die Anlage ist in großen Teilen unzerstört erhalten. Der Zustand zeigt Verschleiß, einen erheblichen Verlust im alten Gehölzbestand und Fehlstellen in der Ausstattung. Eine denkmalgerechte Sanierung wird erforderlich.
Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft soll zuerst eine Gartendenkmalpflegerische Zielplanung beauftragen. Darauf aufbauend folgt eine Entwurfsplanung (LP 3). Im Haushalt 2025/2026 und im geplanten Haushalt 2027/2028 stehen dafür keine Mittel bereit.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtbezirksbeirat soll die Finanzierung der Zielplanung und Entwurfsplanung für den Stresemannplatz befürworten und 33.000 Euro für 2026 bereitstellen.
Noch offen
- Nach der Zielplanung folgen weitere Planungsschritte, deren Umfang noch nicht feststeht.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gartendenkmalpflegerische Zielplanung und Entwurfsplanung | 33.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft hat für die Planungsleistungen keine Mittel in seinem Haushalt. Der Stadtbezirksbeirat soll 33.000 Euro aus kommunalen Haushaltsmitteln für 2026 bereitstellen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.