Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Baumpflanzungen in Straßen
- Geplant sind ca. 650 Bäume in 59 Straßen. Davon entfallen ca. 400 Bäume in 37 Straßen auf das Stockholmer Modell, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung, und ca. 250 Bäume in 22 aktuell baumlosen Bestandsstraßen auf das Zwickauer Modell.
- Straßen- und Leitungsarbeiten
- Vorgesehen sind die Koordinierung von Mitverlegungsbedarfen, die Sanierung teilweise originaler Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Hinzu kommen barrierefreie Fußwege, fahrradfreundliche Straßenbeläge und Fahrradständer, Teilentsiegelung von Stellplätzen und jeweils eine Baumreihe.
- Parkanlagen
- Amtsgarten, Reichardts Garten, Cantors Garten und Heinrich-Heine-Park sollen saniert und klimaangepasst umgebaut, besser vernetzt und erlebbar gemacht werden.
- Begrünung privater Flächen
- Lösungsvorschläge umfassen Dach-, Fassaden-, Hof- und Vorgartenbegrünungen. Diese können über eine städtische Förderrichtlinie finanziell unterstützt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage des Konzepts im Stadtrat zur Entscheidung (erledigt)28.10.2026
- Sukzessive Umsetzung der Maßnahmenals Nächstesmindestens 20 Jahre
- Realisierung des an den Fernwärmeausbau gekoppelten Teilsnächste 10-15 Jahre
Vergabeverfahren
Einzelmaßnahmen werden vor Beantragung von Fördermitteln oder Bereitstellung von Eigenmitteln gesondert beschlossen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Hohe Versiegelung und geringe Vegetation führen in der Inneren Stadt zu Wärmeinseln. Das Konzept soll dem entgegenwirken, den Baumüberschirmungsgrad erhöhen und Quartiere aufwerten.
Das Konzept soll als Handlungsgrundlage für die Freiraumentwicklung dienen. Einzelmaßnahmen müssen jeweils gesondert beschlossen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Grün- und Freiraumkonzept soll als Handlungsgrundlage für die Freiraumentwicklung beschlossen und eine Begrünungssatzung erarbeitet werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis des Stadtrats ist nicht belegt.
- Das Umsetzungstempo hängt von erfolgreicher Fördermitteleinwerbung und verfügbaren städtischen Eigenmitteln ab.
- Folgekosten für Unterhaltung müssen vor Umsetzung im städtischen Haushalt berücksichtigt werden.
- Die Kosten für spätere Planung und Bau sowie Folgekosten sind noch nicht genau ermittelbar.
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Erstellung des Konzeptszunächst keine unmittelbaren Kosten | nicht beziffert |
|---|---|
| Förderrichtlinie für Begrünung privater Flächenpro Jahr im städtischen Haushalt vorgesehen | 60.000 € |
- Förderung
- Erster Teil über das Sondervermögen des Bundes, für übrige Maßnahmen Förderquote möglichst 80-90 Prozent, städtischer Eigenanteil 10-20 Prozent, für etliche Straßen im Fördergebiet könnte eine 66 Prozent-Förderung erfolgen.
- Finanzierung
- Ein erster Teil soll über das Sondervermögen des Bundes finanziert werden. Für übrige Maßnahmen sollen Fördermittel mit möglichst 80-90 Prozent Förderquote eingeworben werden, der städtische Eigenanteil läge bei 10-20 Prozent. Für etliche Straßen im Städtebau-Fördergebiet „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ könnte eine 66 Prozent-Förderung erfolgen. Umsetzung abhängig von verfügbaren städtischen Eigenmitteln, Spenden, Sponsoring und bürgerschaftliches Engagement werden geprüft.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.