Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fassadenillumination Ratshof
- Die Fassade des Ratshofs am Marktplatz soll mit Outdoor-Eiskristallen 2 D illuminiert werden. Die Spende umfasst die Anschaffung und erstmalige Installation.
- Wiederinbetriebnahme und Betrieb
- Für die Wiederinbetriebnahme und den Betrieb der Illumination in Folgejahren sollen Mittel in kommenden städtischen Haushalten eingeplant und im Budget des Weihnachtsmarktes berücksichtigt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung des Stadtrats über die Annahme der Sachspende (erledigt)28.10.2026
- Illumination der Ratshof-Fassadeals NächstesBeginn des Lichterfestes und gesamte Adventszeit
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Beleuchtung soll Aufenthaltsqualität schaffen, den Marktplatz für Familien attraktiver machen und die weihnachtliche Atmosphäre stärken. Sie greift wiederholt vorgetragene Wünsche nach stärkerer Illumination weiterer Gebäude rund um den Marktplatz auf.
Die Stadt soll eine Sachspende für die Illumination annehmen. Die vollständigen Kosten für Anschaffung und erstmalige Installation sollen übernommen und die Anlage anschließend an die Stadt übertragen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Annahme der aufgeführten Sponsoringvereinbarungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen beschließen.
Noch offen
- Die Annahme der Sachspende durch den Stadtrat ist nicht als beschlossen belegt.
- Die Mittel für Wiederinbetriebnahme und Betrieb in Folgejahren sind in kommenden Haushalten einzuplanen.
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Neupreis der Illumination | 12.055 € |
|---|
- Finanzierung
- Die vollständigen Kosten für Anschaffung und erstmalige Installation sollen durch den Sponsor übernommen werden. Mittel für Wiederinbetriebnahme und Betrieb in Folgejahren sollen in kommenden Haushaltsjahren im städtischen Haushalt eingeplant und im Budget des Weihnachtsmarktes berücksichtigt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.