Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau und Inbetriebnahme Wasserwerk Beesen
- Die WWB will das Bestandswasserwerk Beesen zum Spitzenlastwasserwerk umbauen und in Betrieb nehmen.
- Einbindung in die Wasserversorgungsstruktur
- Das Wasserwerk soll in die von der FEO betriebene zentrale Wasserversorgungsstruktur eingebunden werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtrat stimmt der Beantragung von Fördermitteln zu (erledigt)28.02.2024
- Förderbescheid nach RZWas 2026 (erledigt)07.08.2026
- Förderbescheid aus dem Landesarm des Sondervermögens (erledigt)11.08.2026
- Beginn der Realisierung erforderlich, erster Mittelabruf soll vereinnahmt und weitergeleitet werdenals Nächstes2026
- Vorgesehene Entscheidung des Stadtrats über außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (erledigt)28.10.2026
- Ende des Förderzeitraums2030
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat stimmte am 28.02.2024 der Beantragung von Fördermitteln zur Änderung und Ertüchtigung des Wasserwerks Beesen zu, mit der Maßgabe, sie an die WWB weiterzuleiten.
Das Vorhaben soll Versorgungssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit stärken und auf veränderte Verbrauchsstrukturen sowie Spitzenbedarfe reagieren. Die Realisierung muss 2026 beginnen, der Förderzeitraum läuft bis 2030.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt und außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt für 2026 in Höhe von jeweils 2.100.000 EUR genehmigen.
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats über die außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2026.
- Der erste Mittelabruf ist beantragt und wird noch geprüft.
Ort der Leistung
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Halle (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Außerplanmäßige Aufwendungen im ErgebnishaushaltHaushaltsjahr 2026 | 2.100.000 € |
|---|---|
| Förderung aus dem Landesarm des Sondervermögensmaximal | 11.500.000 € |
| Förderung nach RZWas 2026maximal | 41.566.121 € |
- Förderung
- Maximal 11.500.000,00 Euro aus dem Landesarm des Sondervermögens und maximal 41.566.121,10 Euro nach RZWas 2026, Weiterleitung an die WWB zu 100% aus Fördermitteln.
- Finanzierung
- Die Weiterleitung an die WWB soll zu 100% über Fördermittel gedeckt werden. Die 2.100.000 EUR Aufwendungen und Auszahlungen werden durch Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt. Förderung über RZWas 2016 sowie Mittel aus dem Landesarm des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.