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Zur EntscheidungKreisstadt Limburg a. d. Lahn · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Betriebserweiterung in Limburg-Offheim

Die Betriebserweiterung der Bauunternehmung Albert Weil soll durch die 4. Änderung des Bebauungsplans „Nördlich der Kapellenstraße“ ermöglicht werden.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss am 05.11.2026, anschließend Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über den

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung und Bebauungsplan
Der Grundstückseigentümer übernimmt die Ausarbeitung des Bebauungsplans „Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung“ einschließlich Begründung und die Abarbeitung abwägungsbeachtlicher Belange. Dazu gehören Abstimmungen mit städtischen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligungsverfahren nach BauGB.
Weitere Untersuchungen und Fachplanungen
Im Aufstellungsverfahren können weitere Untersuchungen sowie Fachplanungen oder Gutachten erforderlich werden. Gegebenenfalls erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls Gegenstand des städtebaulichen Vertrags.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)15.06.2026
  2. Beratung im Ausschuss zum städtebaulichen Vertragals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 15.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans. Die bisherigen Festsetzungen zum Nutzungsmaß und zu überbaubaren Grundstücksflächen stehen den Entwicklungsabsichten auf den als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen entgegen.

Der Plan soll die Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung der Bauunternehmung Albert Weil in Limburg-Offheim schaffen. Die Änderung ist im Verfahren nach § 13a BauGB vorgesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung soll dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Limburg a. d.

Noch offen

  • Die Stadt sagt keinen rechtswirksamen Beschluss des Bebauungsplans zu, der Eigentümer trägt das Risiko, dass der Plan nicht beschlossen oder rechtswirksam wird.
  • Falls eine rechtswirksame Bauleitplanung nur mit zusätzlichen Maßnahmen möglich ist, soll vor dem Satzungsbeschluss ein weiterer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
  • Die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch die Stadtverordnetenversammlung steht noch aus.

Ort der Leistung

Limburg a. d. Lahn, Hessen

Markiert ist Limburg a. d. Lahn, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Albert Weil übernimmt alle anfallenden Kosten sowie gegebenenfalls erforderliche Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

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