Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung und Bebauungsplan
- Der Grundstückseigentümer übernimmt die Ausarbeitung des Bebauungsplans „Nördlich der Kapellenstraße, 4. Änderung“ einschließlich Begründung und die Abarbeitung abwägungsbeachtlicher Belange. Dazu gehören Abstimmungen mit städtischen Stellen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Beteiligungsverfahren nach BauGB.
- Weitere Untersuchungen und Fachplanungen
- Im Aufstellungsverfahren können weitere Untersuchungen sowie Fachplanungen oder Gutachten erforderlich werden. Gegebenenfalls erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind ebenfalls Gegenstand des städtebaulichen Vertrags.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)15.06.2026
- Beratung im Ausschuss zum städtebaulichen Vertragals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 15.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans. Die bisherigen Festsetzungen zum Nutzungsmaß und zu überbaubaren Grundstücksflächen stehen den Entwicklungsabsichten auf den als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen entgegen.
Der Plan soll die Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung der Bauunternehmung Albert Weil in Limburg-Offheim schaffen. Die Änderung ist im Verfahren nach § 13a BauGB vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Kreisstadt Limburg a. d.
Noch offen
- Die Stadt sagt keinen rechtswirksamen Beschluss des Bebauungsplans zu, der Eigentümer trägt das Risiko, dass der Plan nicht beschlossen oder rechtswirksam wird.
- Falls eine rechtswirksame Bauleitplanung nur mit zusätzlichen Maßnahmen möglich ist, soll vor dem Satzungsbeschluss ein weiterer städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
- Die Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag durch die Stadtverordnetenversammlung steht noch aus.
Ort der Leistung
Limburg a. d. Lahn, Hessen
Markiert ist Limburg a. d. Lahn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Albert Weil übernimmt alle anfallenden Kosten sowie gegebenenfalls erforderliche Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.