Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Spielgeräte
- Neue Spielgeräte mit Piratenbezug für Kleinkinder. Vorgesehen sind ein größerer Kombinations-Spielturm, ein kleines Spielhaus, Kinderschaukeln, Tierwippen und ein Sandkasten. Sie sollen möglichst weitgehend inklusiv nutzbar sein. Geprüft wird auch, ob Wasser- und Matschelemente möglich sind.
- Einfriedung
- Neue altstadtgerechte äußere Einfriedung auf der Mauer Am Steiger und zur Straße In der Erbach hin. Dazu kommt eine neue innere Einfriedung nach der Norm für Kinderspielplätze und in Absprache mit der Denkmalpflege.
- Sitzbereich, Zuwegung, Beleuchtung
- Sitzmöglichkeiten für Begleitpersonen unter dem Baumbestand, ein aufgewerteter Sitzbereich an der Mauer zur Lahn, erneuerte Zuwegung zu den Bänken, neue Fahrradanlehnbügel und erneuerte Beleuchtung mit Altstadtlampen.
- Flächengestaltung
- Die Flächengestaltung ist im Kostenrahmen angesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Kinder- und Jugendparlament nimmt die Vorlage zur Kenntnis, eine Abstimmung entfällt wegen fehlender Beschlussfähigkeit (erledigt)03.09.2026
- Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Umwelt und Zukunft schließt sich dem Beschlussvorschlag des Magistrats an (erledigt)15.09.2026
- Stadtverordnetenversammlung entscheidet über die Bewerbungals Nächstesdanach
- Ein Auswahlgremium entscheidet bis Ende 2026 über die Förderung2026
- Planung, Baugrunduntersuchung, denkmalrechtliche Genehmigung und Vorbereitung der Ausschreibung der Bauleistung2027
- Umsetzung der Baumaßnahme, möglichst im Frühjahr2028
Vergabeverfahren
Die Bauleistung soll nach der Planung ausgeschrieben werden. Verfahrensart und Lose nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kreisstadt Limburg a. d. Lahn will den Kinderspielplatz In der Erbach erneuern und bewirbt sich dafür beim Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“. Der Förderaufruf stammt vom Juni 2026. Laut Vorlage vom 08.07.2026 konnten sich hessische Städte und Gemeinden bis zum 21. August 2026 bewerben. Der Magistrat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Bewerbung zuzustimmen.
Mit dem eingereichten Projekt soll laut Vorlage die Limburger Innenstadt gestärkt werden. Die Mittel dienen ausschließlich der Förderung, Gestaltung und Belebung der Innenstadt. Die Förderquote liegt bei Bewilligung zwischen 80 und 90 %, über die Auswahl entscheidet bis Ende 2026 ein Auswahlgremium.
Die Spielgeräte und die Einfriedung sind sanierungsbedürftig und müssen ausgetauscht werden. Nach dem Spielplatzkonzept der Stadt soll der Platz ein Themenspielplatz mit Bezug zur Lahn werden. In der Erbach ist ein „Piratennest“ für Kleinkinder vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss schloss sich dem Beschlussvorschlag des Magistrats an. Die Stadtverordnetenversammlung soll der Bewerbung zustimmen und die Mittel in den Haushalten 2027 und 2028 vorsehen. Ergebnis: einstimmig im Ausschuss.
Noch offen
- Die Stadtverordnetenversammlung muss der Bewerbung noch zustimmen.
- Ob eine Förderzusage erfolgt, ist offen. Die Auswahl soll bis Ende 2026 stattfinden.
- Es liegt noch keine Planung vor, deshalb gibt es noch keine Kostenberechnung.
Ort der Leistung
Limburg a. d. Lahn, Hessen
Markiert ist Limburg a. d. Lahn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Umsetzung des Projekts gesamtbrutto, Kostenrahmen, einschließlich der Fördermittel, noch keine Kostenberechnung | 230.000 € |
|---|---|
| Spielgeräte mit Fallschutz | 75.000 € |
| Äußere Einfriedung | 70.000 € |
| Innere Einfriedung, Bänke, Leuchten | 40.000 € |
| Bodengutachten | 20.000 € |
- Förderung
- 185.000 € in 2028 bei 80 % Förderquote, sofern die Förderzusage kommt
- Finanzierung
- Es sollen 70.000 € im Haushalt 2027 und 160.000 € als Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2028 eingestellt werden. Bei einer Förderquote von 80 % kann 2028 mit einer Zuwendung von 185.000 € gerechnet werden, sofern eine Förderzusage erfolgt. Die Gesamtfinanzierung und die Folgekosten sind laut Vorlage gesichert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.