Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung und Veränderungssperre
- Vorgesehen ist eine Satzung über eine dritte Veränderungssperre zur Sicherung der Heilung des Bebauungsplans Nr. R 4.1. Sie gilt für den Bereich im Stadtteil Rembrücken, im Nordosten und Nordwesten begrenzt durch Am Hirschgraben, im Südosten durch die Friedhofstraße und im Südwesten durch die Waldstraße. Die Dauer soll ein Jahr betragen, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht ausgeschlossen.
- Schallschutzgutachten und rechtliche Beratung
- Das Schallschutzgutachten wird entsprechend dem Urteil des VGH angepasst und überarbeitet, dazu erfolgt begleitende rechtliche Beratung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (erledigt)21.10.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes28.10.2026
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die dritte Veränderungssperre04.11.2026
- Voraussichtlicher Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanerstes Halbjahr 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Hessische VGH erklärte den Bebauungsplan Nr. R 4.1 am 08.05.2024 wegen Fehlern bei den Lärmemissionskontingenten für unwirksam. Ein ergänzendes Verfahren soll die Fehler beheben und den Konflikt zwischen Gewerbelärm und schutzbedürftiger Wohnbebauung lösen, ohne Gewerbebetriebe unzumutbar einzuschränken.
Die zweite Veränderungssperre mit einer Laufzeit von 2 Jahren tritt am 01.11.2026 außer Kraft. Zur Sicherung der Planung wird eine dritte Veränderungssperre vorgeschlagen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll gemäß § 14 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die 3. Veränderungssperre beschließen.
Noch offen
- Die Anpassung und Überarbeitung des Schallschutzgutachtens und die begleitende rechtliche Beratung stehen kurz vor dem Abschluss.
- Eine Verlängerung der dritten Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht ausgeschlossen.
Ort der Leistung
Heusenstamm, Hessen
Markiert ist Heusenstamm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.