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Zur EntscheidungStadt Heusenstamm · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan R 4.1 in Heusenstamm

Der Bebauungsplan R 4.1 soll in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden, um den Konflikt zwischen Gewerbelärm und angrenzender Wohnbebauung zu lösen. Zur Sicherung der Planung liegt eine Satzung über eine dritte Veränderungssperre für das Gebiet im Stadtteil Rembrücken vor, die Entscheidung ist für den 04.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung und Veränderungssperre
Vorgesehen ist eine Satzung über eine dritte Veränderungssperre zur Sicherung der Heilung des Bebauungsplans Nr. R 4.1. Sie gilt für den Bereich im Stadtteil Rembrücken, im Nordosten und Nordwesten begrenzt durch Am Hirschgraben, im Südosten durch die Friedhofstraße und im Südwesten durch die Waldstraße. Die Dauer soll ein Jahr betragen, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht ausgeschlossen.
Schallschutzgutachten und rechtliche Beratung
Das Schallschutzgutachten wird entsprechend dem Urteil des VGH angepasst und überarbeitet, dazu erfolgt begleitende rechtliche Beratung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (erledigt)21.10.2026
  2. Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes28.10.2026
  3. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung über die dritte Veränderungssperre04.11.2026
  4. Voraussichtlicher Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanerstes Halbjahr 2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Hessische VGH erklärte den Bebauungsplan Nr. R 4.1 am 08.05.2024 wegen Fehlern bei den Lärmemissionskontingenten für unwirksam. Ein ergänzendes Verfahren soll die Fehler beheben und den Konflikt zwischen Gewerbelärm und schutzbedürftiger Wohnbebauung lösen, ohne Gewerbebetriebe unzumutbar einzuschränken.

Die zweite Veränderungssperre mit einer Laufzeit von 2 Jahren tritt am 01.11.2026 außer Kraft. Zur Sicherung der Planung wird eine dritte Veränderungssperre vorgeschlagen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung soll gemäß § 14 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die 3. Veränderungssperre beschließen.

Noch offen

  • Die Anpassung und Überarbeitung des Schallschutzgutachtens und die begleitende rechtliche Beratung stehen kurz vor dem Abschluss.
  • Eine Verlängerung der dritten Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht ausgeschlossen.

Ort der Leistung

Heusenstamm, Hessen

Markiert ist Heusenstamm, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam.

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