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Zur EntscheidungStadt Heusenstamm · Planung & Beratung, Bau & Garten · Sitzung am

Wohnquartier Am ehemaligen Fernmeldezeugamt in Heusenstamm

Das ehemalige Fernmeldezeugamt und angrenzende Flächen sollen zu einem nachhaltigen Wohnquartier mit bezahlbarem Wohnraum, sozialen Angeboten und öffentlichen Freiräumen entwickelt werden. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans ist als Beschlussvorlage eingebracht, die Stadtverordnetenversammlung soll am 04.11.2026 entscheiden.

Nächster Schritt

Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 15.3
Der Bebauungsplan „Am ehemaligen Fernmeldezeugamt“ soll im vereinfachten Verfahren neu aufgestellt werden. Vorgesehen ist ein nachhaltiges Wohnquartier mit bezahlbarem, familiengerechtem und generationsübergreifendem Wohnraum sowie sozialen und gemeinschaftlichen Angeboten.
Städtebau, Freiraum und Erschließung
Vorgesehen sind eine flächensparende Bebauungsdichte, vielfältige Gebäudestrukturen, öffentliche Grün- und Freiräume, verträgliche Erschließung und nachhaltige Mobilität. Klimaschutz und Klimaanpassung sollen unter anderem durch Grünstrukturen, Begrünung und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt werden.
Gebäudebestand und Abbruch
Die Bestandsgebäude entlang der Philipp-Reis-Straße (Hausnummern 4-8) sollen erhalten und in das Quartier integriert werden. Weitere Gebäude, darunter Garagen, Lager- und Nebengebäude, sollen abgerissen werden.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst ca. 65.740 m2 westlich der Philipp-Reis-Straße, südlich der Heinrich-von Stephan-Straße, beidseitig der Thurn-und-Taxis-Straße und nördlich der Industriestraße, Gemarkung Heusenstamm, Flur 5, Flurstücke 552/5, 552/1, 552/4, 506/2, 509/4, 509/5, tlw. 510/4, 551/7, 551/8, 551/9, 551/10, 551/15, 551/14 und 551/5.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (erledigt)21.10.2026
  2. Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes28.10.2026
  3. Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung04.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage eines noch zu erarbeitenden Vorentwurfs.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das ehemalige Fernmeldezeugamt und angrenzende Flächen sollen zu einem attraktiven, nachhaltigen Stadtquartier entwickelt werden. Das ISEK 2019 identifizierte die Fläche als Potenzial für neuen und bezahlbaren Wohnraum. Die Stadt entwickelt das Quartier seitdem schrittweise gemeinsam mit den Grundstückseigentümern. 2025 wurde ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt, Bürger und Nachbarschaft waren eingebunden.

Der Geltungsbereich umfasst ca. 65.740 m2 westlich der Philipp-Reis-Straße, südlich der Heinrich-von Stephan-Straße, beidseitig der Thurn-und-Taxis-Straße und nördlich der Industriestraße, Gemarkung Heusenstamm, Flur 5.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung soll die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.3 im vereinfachten Verfahren beschließen und die Verwaltung mit den erforderlichen Schritten zur Durchführung des Verfahrens beauftragen.

Noch offen

  • Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2026 steht aus.
  • Der Vorentwurf ist noch zu erarbeiten.
  • Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird noch erarbeitet.

Ort der Leistung

Heusenstamm, Hessen

Markiert ist Heusenstamm, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird erarbeitet, die Kosten sollen vom größten Grundstückseigentümer getragen werden.

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