Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan Nr. 15.3
- Der Bebauungsplan „Am ehemaligen Fernmeldezeugamt“ soll im vereinfachten Verfahren neu aufgestellt werden. Vorgesehen ist ein nachhaltiges Wohnquartier mit bezahlbarem, familiengerechtem und generationsübergreifendem Wohnraum sowie sozialen und gemeinschaftlichen Angeboten.
- Städtebau, Freiraum und Erschließung
- Vorgesehen sind eine flächensparende Bebauungsdichte, vielfältige Gebäudestrukturen, öffentliche Grün- und Freiräume, verträgliche Erschließung und nachhaltige Mobilität. Klimaschutz und Klimaanpassung sollen unter anderem durch Grünstrukturen, Begrünung und nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung berücksichtigt werden.
- Gebäudebestand und Abbruch
- Die Bestandsgebäude entlang der Philipp-Reis-Straße (Hausnummern 4-8) sollen erhalten und in das Quartier integriert werden. Weitere Gebäude, darunter Garagen, Lager- und Nebengebäude, sollen abgerissen werden.
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich umfasst ca. 65.740 m2 westlich der Philipp-Reis-Straße, südlich der Heinrich-von Stephan-Straße, beidseitig der Thurn-und-Taxis-Straße und nördlich der Industriestraße, Gemarkung Heusenstamm, Flur 5, Flurstücke 552/5, 552/1, 552/4, 506/2, 509/4, 509/5, tlw. 510/4, 551/7, 551/8, 551/9, 551/10, 551/15, 551/14 und 551/5.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss (erledigt)21.10.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes28.10.2026
- Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung04.11.2026
Vergabeverfahren
Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB mit frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung auf Grundlage eines noch zu erarbeitenden Vorentwurfs.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das ehemalige Fernmeldezeugamt und angrenzende Flächen sollen zu einem attraktiven, nachhaltigen Stadtquartier entwickelt werden. Das ISEK 2019 identifizierte die Fläche als Potenzial für neuen und bezahlbaren Wohnraum. Die Stadt entwickelt das Quartier seitdem schrittweise gemeinsam mit den Grundstückseigentümern. 2025 wurde ein städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt, Bürger und Nachbarschaft waren eingebunden.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 65.740 m2 westlich der Philipp-Reis-Straße, südlich der Heinrich-von Stephan-Straße, beidseitig der Thurn-und-Taxis-Straße und nördlich der Industriestraße, Gemarkung Heusenstamm, Flur 5.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 15.3 im vereinfachten Verfahren beschließen und die Verwaltung mit den erforderlichen Schritten zur Durchführung des Verfahrens beauftragen.
Noch offen
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2026 steht aus.
- Der Vorentwurf ist noch zu erarbeiten.
- Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird noch erarbeitet.
Ort der Leistung
Heusenstamm, Hessen
Markiert ist Heusenstamm, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Beschluss ist nicht haushaltswirksam. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wird erarbeitet, die Kosten sollen vom größten Grundstückseigentümer getragen werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.