Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kraftfahrzeuge
- Kraftfahrzeuge für das Ordnungsamt. Zahl und Typ der Fahrzeuge nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antrag des Magistrats auf außerplanmäßige Auszahlung (erledigt)27.08.2026
- Haupt-, Finanz-, Wirtschafts-, Rechts-, Digitalisierungs- und Europaausschuss berät vor (erledigt)14.09.2026
- Stadtverordnetenversammlung stand zur Entscheidung auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Stadtverordnetenversammlung am 24.09.2026, Termin der Beschaffung offenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Investitionsbudget Kraftfahrzeuge des Ordnungsamts waren im Haushaltsjahr 2026 keine Mittel veranschlagt. Die Vorlage bezeichnet die Auszahlung als notwendige Mehraufwendung nach § 100 HGO.
Die Auszahlung soll über zwei andere Investitionsbudgets gedeckt werden, eines für Verkehrssignalanlagen an Kreisstraßen und eines für eine Videoüberwachungsanlage.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll eine außerplanmäßige Auszahlung von 71.000 € für Kraftfahrzeuge des Ordnungsamts genehmigen.
Noch offen
- Die Vorlage nennt keinen Zeitpunkt für die Beschaffung.
- Art und Zahl der Fahrzeuge nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Gießen, Hessen
Markiert ist Gießen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 71.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Finanzierung
- Für dieses Investitionsbudget waren 2026 keine Mittel veranschlagt. Gedeckt werden sollen die 71.000 € mit 50.000 € aus dem Budget für Verkehrssignalanlagen an Kreisstraßen und 21.000 € aus dem Budget für die Videoüberwachungsanlage.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.