Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Glasfaserausbau
- Geförderter Glasfaserausbau für 176 Adressen im Gemeindegebiet. Vor der abschließenden Beschlussfassung ist eine Liste der ausbaufähigen Liegenschaften mit den Ausbaukosten vorzulegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Gemeindevorstand beschließt, das Verfahren weiterzuführen und die Förderanträge zu stellen (erledigt)08.09.2026
- Haupt- und Finanzausschuss befürwortet das Vorgehen einstimmig (erledigt)17.09.2026
- Gemeindevertretung stand laut Vorlage zur Entscheidung auf der Tagesordnung, ein Ergebnis liegt nicht vor (erledigt)29.09.2026
- Bescheid über den Bundesantrag, dann Antrag auf die Landesförderungals Nächstesdanach
- Vorbereitung und Durchführung des Auswahl- bzw. Vergabeverfahrensdanach
- Baubeginn laut FörderantragSeptember 2028
- Inbetriebnahme spätestens zu diesem Termin laut Förderantrag31.12.2031
Vergabeverfahren
Auswahl- bzw. Vergabeverfahren nach den Förderbescheiden von Bund und Land. Eine Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Eine Markterkundung vom 20.07. bis 20.08.2026 betrachtete 1.740 Adressen. Für 176 davon gibt es keine gigabitfähige Versorgung und keine eigenwirtschaftliche Ausbauperspektive. Sie bilden das Gebiet für den angestrebten geförderten Glasfaserausbau nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0. Der Gemeindevorstand beschloss am 08.09.2026, das Verfahren zunächst weiterzuführen. Der Haupt- und Finanzausschuss befürwortete das am 17.09.2026.
Für das Vorhaben wird auf Basis einer Grobkalkulation von Gesamtausgaben in Höhe von 1.400.000 € ausgegangen. Vorgesehen sind 50 % Bundesförderung, 40 % Landesförderung und 10 % kommunaler Eigenanteil. Die Landesförderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Bundesantrags.
Die weitere Umsetzung steht unter dem Vorbehalt positiver Förderbescheide von Bund und Land. Vor der abschließenden Beschlussfassung ist eine Liste der ausbaufähigen Liegenschaften mit Ausbaukosten vorzulegen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss befürwortet, das Verfahren zunächst weiterzuführen und Bundes- und danach Landesfördermittel abzurufen. Der Gemeindevertretung empfiehlt er Zustimmung und die Berücksichtigung der Ausgaben in der Haushaltsplanung 2028 bis 2031. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Ob die Gemeindevertretung am 29.09.2026 zugestimmt hat, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
- Die Landesförderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Bundesantrags.
- Die kommunalen Gremien müssen noch abschließend beschließen. Dafür ist eine Liste der ausbaufähigen Liegenschaften mit Ausbaukosten vorzulegen.
Ort der Leistung
Grävenwiesbach, Hessen
Markiert ist Grävenwiesbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Gesamtausgaben GlasfaserausbauGrobkalkulation, die endgültigen Kosten stehen erst nach dem Vergabeverfahren fest | 1.400.000 € |
|---|
- Förderung
- Bund 50 %, Land 40 %, vorbehaltlich der Bewilligungen
- Finanzierung
- Vorgesehen sind 50 % Bundesförderung (700.000 €), 40 % Landesförderung (560.000 €) und 10 % kommunaler Eigenanteil (140.000 €). Die Landesförderung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Bundesantrags. Die Ausgaben sollen in der Haushaltsplanung 2028 bis 2031 berücksichtigt werden, die Hauptumsetzungsjahre sind voraussichtlich 2029 und 2030.
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