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Zur EntscheidungGemeinde Grävenwiesbach und Hochtaunuskreis · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Sanierung Hauptstraße in Hundstadt, Grävenwiesbach

Die Hauptstraße in Hundstadt (K 760) soll zwischen Naunstädter Weg und Viadukt grundhaft saniert werden. Die Gemeinde und der Hochtaunuskreis wollen die Maßnahme gemeinsam durchführen, die Gemeinde soll Ausschreibung und Vergabe übernehmen. Die Verwaltungsvereinbarung steht am 03.11.2026 zur Entscheidung vor.

Nächster Schritt

Gemeindevertretung entscheidet am 03.11.2026 über die Verwaltungsvereinbarung.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fahrbahnausbau K 760
Ausbau der Fahrbahn zwischen den Bordsteinen durch den Hochtaunuskreis. Mögliche Einrichtungen für den Radverkehr trägt ebenfalls der Hochtaunuskreis.
Gehwege
Sanierung der Gehwege einschließlich Bordanlagen durch die Gemeinde.
Wasserleitungen
Sanierung der Wasserleitungen einschließlich Hausanschlüssen durch die Gemeinde.
Haus-Kanalanschlüsse
Sanierung maroder Haus-Kanalanschlussleitungen durch die Gemeinde.
Streckenabschnitt
Die Gemeinschaftsmaßnahme betrifft die Ortsdurchfahrt Grävenwiesbach/Hundstadt, K 760 Hauptstraße, von NK 5616 012 nach NK 5616 0053, km 0,000 bis km 0,330.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeindevorstand beschließt und empfiehlt die Verwaltungsvereinbarung (erledigt)13.10.2026
  2. Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen (erledigt)29.10.2026
  3. Gemeindevertretung soll über die Verwaltungsvereinbarung entscheidenals Nächstes03.11.2026
  4. Kostenberechnung dem Hochtaunuskreis vorlegenNach Fertigstellung der Planung und vor Beginn der Umsetzung
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Gemeinde führt Ausschreibung und Vergabe im Einvernehmen mit dem Hochtaunuskreis durch. Aus bautechnischen Gründen ist grundsätzlich ein Auftragnehmer vorgesehen. Die Fahrbahnsanierung ist ein Los für den Hochtaunuskreis, Gehwege, Wasserleitungen und Haus-Kanalanschlüsse sind ein Los für die Gemeinde. Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung, Beweissicherung und Vermessung werden nach anteiligen Baukosten geteilt. Kosten geänderter Kontrollschächte und neuer Schachtabdeckungen teilen Kreis und Gemeinde je zur Hälfte.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Teilstück der Hauptstraße vom Naunstädter Weg bis zum Ortsausgang Viadukt in Richtung Grävenwiesbach weist seit einigen Jahren erhebliche Schäden auf. Der Zustand ist nach Angaben der Verwaltung nicht mehr tragbar.

Der Hochtaunuskreis hat die Maßnahme aus Kapazitätsgründen weiter in die Zukunft verschoben. Eine zeitnahe Sanierung unter seiner Federführung ist nicht in Aussicht. Die Gemeinde soll deshalb Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung übernehmen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Hochtaunuskreis soll abgeschlossen und die Sanierung unter Federführung der Gemeinde durchgeführt werden.

Noch offen

  • Haupt- und Finanzausschuss und Gemeindevertretung müssen noch zustimmen.
  • Nach Fertigstellung der Planung ist dem Hochtaunuskreis vor Beginn der Umsetzung eine Kostenberechnung vorzulegen. Übersteigt sein Kostenanteil 500.000,00 € brutto, ist vor Umsetzung die Zustimmung des Hochtaunuskreises erforderlich.

Ort der Leistung

Grävenwiesbach, Hessen

Markiert ist Grävenwiesbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Das Bauamt hat in der Haushaltsplanung 2027 Mittel für Investitionen eingeplant, für Wasser 220.000 €, für Kanal 120.000 € und für Nebenanlagen 170.000 €. Die Kosten für die Fahrbahn und mögliche Radverkehrseinrichtungen trägt der Hochtaunuskreis. Er erstattet der Gemeinde nach Schlussrechnung 8,25 % des auf ihn entfallenden Baukostenwertes brutto für Verwaltungs- und Ingenieurleistungen. Kosten geänderter Anschlussleitungen und Straßeneinlaufschächte trägt der Hochtaunuskreis, sofern keine andere vertragliche Regelung besteht. Die Gemeinde trägt Kosten für Zufahrten und Zugänge, soweit diese nicht von Anliegern zu tragen sind.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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