Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Bebauungsplanung
- Gegenstand ist der Bebauungsplan „Hinter dem Falder“, 2. Bauabschnitt, in der Gemarkung Stockheim. Vorgesehen sind ein allgemeines Wohngebiet im westlichen und zentralen Bereich, ein Mischgebiet im Osten sowie ein kleines Gewerbegebiet im Südosten.
- Schalltechnische Untersuchung
- Die Untersuchung prüft den Schallimmissionsschutz im Bebauungsplanverfahren. Der Bericht umfasst 27 Seiten Bericht und 29 Seiten Anhänge, insgesamt 56 Seiten.
- Archäologische Prospektion
- Auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von etwa 65.000 m² wurde eine geomagnetische Prospektion zur Erfassung archäologischer Bodendenkmäler durchgeführt. Die Einmessarbeiten und Untersuchungen fanden vom 23.02.2021 bis zum 01.03.2021 statt.
- Baugrunduntersuchung
- Für die geplante Erschließung wurden 15 Rammkernsondierungen bis maximal 6,0 m unter Geländeoberkante durchgeführt. Das Gutachten umfasst Baugrunderkundung, Labor- und Feldversuche, Grundwasser- und Versickerungsbeurteilung, Gründungsempfehlungen für Kanal- und Straßenbau sowie eine abfalltechnische Bewertung.
- Energie- und Umweltfachbeiträge
- Das Energiekonzept untersucht Luft-Wasser-Wärmepumpen, dezentrale Sole-Wasser-Wärmepumpen und kalte Nahwärme jeweils nach zwei Baustandards. Eine Natura-2000-Verträglichkeitsstudie sowie ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag liegen vor, der Fachbeitrag behandelt unter anderem Vögel und Reptilien.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Beschluss zur Aufteilung in zwei Bauabschnitte und zum vorrangigen Abschluss des 1. Bauabschnitts (erledigt)17.03.2025
- Geomagnetische Prospektion (erledigt)23.02.2021 bis 01.03.2021
- Schalltechnischer Bericht (erledigt)03.09.2026
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (erledigt)Oktober 2026
- Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren, weiteres Vorgehen zu archäologischen Strukturen mit denals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Hessische Landgesellschaft koordiniert den Planungsumfang.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Glauburg will zusammen mit der HLG am Nordrand von Stockheim Wohnraum schaffen. Das Plangebiet liegt nahe dem Bahnhof Stockheim.
Die Gemeindevertretung beschloss am 17.03.2025, das Verfahren in einen 1. und 2. Bauabschnitt aufzuteilen und den 1. Bauabschnitt vorrangig abzuschließen. Für den westlichen Teil ist wegen neuer schalltechnischer Anforderungen später ein 3. Bauabschnitt vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung beschloss am 17.03.2025 die Aufteilung des Verfahrens in einen 1. und 2. Bauabschnitt und den vorrangigen Abschluss des 1. Bauabschnitts. Ergebnis: Beschlossen.
Noch offen
- Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt parallel durch den Regionalverband FrankfurtRheinMain.
- Die archäologischen Strukturen sind mit dem zuständigen Landes- bzw. Bezirksarchäologen abschließend zu bewerten, das weitere Vorgehen ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen.
- Bei Eingriffen vom 01.03. bis 30.09. sind betroffene Bereiche zeitnah zu kontrollieren, außerdem wird die Schaffung von Ersatzlebensraum genannt.
- Bei einer konkreten Bauentscheidung sollte der Baustandard anhand der dann gültigen Förder- und Zinsbedingungen sowie Energiebezugspreise überprüft werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
Das Dokument nennt keine Kosten.
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In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.