Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Die Änderung umfasst drei Gebiete in Stockheim: „Hinter dem Falder“ mit ca. 6 ha zwischen Bahnhof Stockheim und L 3191, „Am Stadtweg“ mit ca. 1,5 ha am nordöstlichen Ortsrand und „An der Glauberger Straße“ mit ca. 2,8 ha zwischen L3191 und Waldrand.
- Wohngebiet
- Geplant sind ca. 200 bis 250 Wohneinheiten. Die angegebene Wohndichte beträgt ca. 24 bis 30 Wohneinheiten/ha Bruttowohnbauland.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung der Verbandskammer über die förmliche Beteiligungals Nächstes11.11.2026
Vergabeverfahren
Förmliche Beteiligung: Veröffentlichung des FNP-Entwurfs im Internet, zusätzliche Auslegung und Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Glauburg will zusammen mit der HLG am Nordrand von Stockheim ein Wohngebiet entwickeln. Die Nähe zum Bahnhof Stockheim bietet eine ÖPNV-Anbindung.
Die Flächennutzungsplanänderung betrifft die Gebiete „Hinter dem Falder“, „Am Stadtweg“ und „An der Glauberger Straße“. Die Verbandskammer soll über die förmliche Beteiligung entscheiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die als Anlage beigefügte Vorlage wird beschlossen.
Noch offen
- Die Verbandskammer muss über die förmliche Beteiligung entscheiden. Anschließend soll der Regionalvorstand die weiteren Schritte veranlassen und benachbarte Kommunen sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Veröffentlichung im Internet unterrichten.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.