Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohngebiet
- Geplant sind ca. 200 bis 250 Wohneinheiten bei einer Wohndichte von ca. 24 bis 30 Wohneinheiten/ha Bruttowohnbauland.
- Änderungsgebiet „Hinter dem Falder“
- Das Gebiet umfasst ca. 6 ha am nördlichen Ortsrand von Stockheim zwischen Bahnhof Stockheim im Westen und L 3191 im Osten.
- Änderungsgebiet „Am Stadtweg“
- Das Gebiet umfasst ca. 1,5 ha, liegt 200 m östlich von „Hinter dem Falder“ am nordöstlichen Ortsrand und grenzt an die Wohnbebauung im Finkenweg und der Ringstraße.
- Änderungsgebiet „An der Glauberger Straße“
- Das Gebiet umfasst ca. 2,8 ha am südwestlichen Ortsrand von Stockheim zwischen L3191 und Waldrand.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Regionalvorstand, nichtöffentlich (erledigt)01.10.2026
- Beratung im Planungsausschuss, öffentlichals Nächstes05.11.2026
- Entscheidung der Verbandskammer, öffentlich11.11.2026
Vergabeverfahren
Förmliche Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit, der Entwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich ausgelegt werden. Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB werden eingeholt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Glauburg will zusammen mit der HLG ein Wohngebiet am Nordrand von Stockheim entwickeln, um ein entsprechendes Angebot an Wohnungen zu schaffen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bahnhof Stockheim ist das geplante Gebiet gut an den ÖPNV angeschlossen. Die Flächennutzungsplanänderung umfasst drei Änderungsgebiete in Stockheim.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verbandskammer soll über die förmliche Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit beschließen.
Noch offen
- Beschluss der Verbandskammer über die förmliche Beteiligung, danach Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfs sowie Einholung der Stellungnahmen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.