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Abfalleinsammlung im Wetteraukreis ab 2029

Weil die bisherige Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau als nicht genehmigungsfähig eingestuft wurde, soll die Aufgabe der Abfalleinsammlung auf den Wetteraukreis übertragen werden. Die Gemeindevertretung berät am 02.11.2026 über die Verweisung des Vereinbarungsabschlusses in den Haupt- und Finanzausschuss, ein Beschluss ist nicht belegt.

Ausschreibung

Ausschreibung und Vergabe der Sammlung sind für 2027 vorgesehen.

Ausführung

Aufgabenübertragung ab 01.01.2029. Die Vereinbarung soll vom 01.07.2027 bis 31.12.2036 gelten und sich automatisch um 8 Jahre verlängern, wenn nicht 2 Jahre zuvor gekündigt wird.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Abfalleinsammlung
Der Wetteraukreis soll ab dem 01.01.2029 die kommunale Aufgabe des Einsammelns von Abfällen einschließlich der Befugnis zur satzungsrechtlichen Regelung für das Gemeindegebiet übernehmen.
Aufgaben nach dem Verpackungsdurchführungsgesetz
Der Wetteraukreis soll ab dem 01.01.2029 auch die kommunalen Aufgaben nach dem Verpackungsdurchführungsgesetz übernehmen.
Örtliche Aufgaben und Containerstandorte
Bei der Kommune verbleiben örtliche Aufgaben wie der Umgang mit wild abgelagerten Abfällen, Datenbereitstellung, Informationsmaterial, Verkauf und Verteilung sowie Containerstandplätze und herrenlose Altfahrzeuge. Bereitzustellen ist ein Alttextil-Containerstandort je 1.000 Einwohner und ein Altglas-Containerstandort je 750 Einwohner, mindestens einer je Stadt- oder Ortsteil.
Abfall- und Gebührensatzungen
Einheitliches Sammelsystem und kommunale Teilaufgaben
Der Wetteraukreis soll Abfall- und Gebührensatzungen für alle Haushalte erstellen, das Sammelsystem soll weitgehend einheitlich sein. Teilaufgaben wie wilde Ablagerungen, Datenbereitstellung, Informationsmaterialien und Verkauf bestimmter Abfallartikel verbleiben bei den Kommunen gegen Entgelt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung in der Gemeindevertretung am 02.11.2026, Vereinbarung soll bis zum 31.01.2027 unterzeichnet werden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Kommunen und dem Wetteraukreis (AWB), Unterzeichnung und anschließende Vorlage durch den Wetteraukreis beim Regierungspräsidium Darmstadt zur Genehmigung. Ausschreibung und Vergabe der Sammlung sind für 2027 vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft Wetterau wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Eine gemeinsame europaweite Ausschreibung in der bisherigen Form ist künftig nicht mehr möglich.

Ohne Vereinbarung müsste jede Kommune die für 2028 anstehende Ausschreibung für den Leistungszeitraum ab 2029 selbst durchführen.

Die Präsentation zur interkommunalen Zusammenarbeit beschreibt die geplante Aufgabenübertragung und die notwendige Gremienbeteiligung. Für eine sinnvolle Umsetzung ist eine Mindestbeteiligung von 2/3 der Einwohner erforderlich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Die Gemeindevertretung hat über die Verweisung des Vereinbarungsabschlusses in den Haupt- und Finanzausschuss noch nicht entschieden.
  • Die Vereinbarung muss noch unterzeichnet und vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden.
  • Das Gesetz mit den Beträgen für Alttextilstandorte ist noch zu verabschieden.
  • Die Mindestbeteiligung von 2/3 der Einwohner ist für eine sinnvolle Umsetzung erforderlich, das Ergebnis der Gremienbeteiligung soll Ende Januar 2027 vorliegen.
  • Die Ausschreibung und Vergabe der Sammlung ist für 2027 vorgesehen.
  • Die Übergabe der Stammdaten und die Schnittstellenklärung stehen noch aus.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Für die kommunalen Aufgaben 1 bis 4 und 8 sind jährlich 2 € je Einwohner vorgesehen. Für wilde Ablagerungen und Verwaltung sind 2,- € je Einwohner und Jahr vorgesehen. Für die regelmäßige Reinigung von Altglas-Standorten sind 1,19 € je Einwohner und Jahr (Netto) vorgesehen. Die Vergütung für Alttextilstandorte soll nach dem noch zu verabschiedenden Gesetz vom Wetteraukreis (AWB) vereinnahmt und an die Kommunen weitergegeben werden. Außerordentliche Reinigungskosten für Glascontainer-Standplätze kann die Kommune dem AWB in Rechnung stellen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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