Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bedarfsprüfung und Lösungen
- Der Bedarf für zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten soll kurzfristig geprüft werden. Zu ermitteln ist, welche technischen oder baulichen Lösungen geeignet sind.
- Kosten und Fördermöglichkeiten
- Für infrage kommende Einrichtungen sollen Gesamtkosten einschließlich Installations-, baulicher und laufender Betriebskosten ermittelt werden. Dabei sind mögliche Landesfördermittel und der verbleibende Eigenanteil der Stadt darzustellen.
- Information der Kita-Träger
- Freie, kirchliche und sonstige Träger von Kindertagesstätten in Eschwege sollen über das Landesprogramm, Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren informiert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes2026-11-05
- Ergebnisse vorlegen, damit gegebenenfalls erforderliche Mittel berücksichtigt werden könnenHaushaltsberatungen 2027
Vergabeverfahren
Für geeignete Einrichtungen sollen möglichst früh Förderanträge gestellt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Heiße Sommertage und längere Hitzeperioden belasten Kinder und Beschäftigte in Kindertagesstätten. Das Land Hessen hat mit der „Hitzehilfe für Hessen“ ein Förderprogramm zur Unterstützung von Kindertagesstätten angekündigt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Magistrat soll kurzfristig den Bedarf an zusätzlichen Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten und geeignete technische oder bauliche Lösungen prüfen, Kosten und Fördermöglichkeiten ermitteln, Förderanträge vorbereiten und Kita-Träger informieren.
Noch offen
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
- Welche Einrichtungen besonderen Bedarf haben und welche Lösungen geeignet sind
- Gesamtkosten, Fördermittel und städtischer Eigenanteil
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 5.000 Euro pro Einrichtung, Installations- und Baukosten sind nicht förderfähig.
- Finanzierung
- Darstellung möglicher Landesfördermittel und des städtischen Eigenanteils ist vorgesehen. Das Landesprogramm kann bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 5.000 Euro pro Einrichtung, fördern, Installations- und Baukosten sind nicht förderfähig.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.