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Hitzeschutz für Kitas in Eschwege

Heiße Sommertage und längere Hitzeperioden belasten Kinder und Beschäftigte in Kindertagesstätten. Der Magistrat soll den Bedarf und geeignete technische oder bauliche Lösungen prüfen, Kosten ermitteln und mögliche Landesförderung berücksichtigen. Die Beschlussvorlage steht am 05.11.2026 zur Entscheidung.

Nächster Schritt

Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2026, Ergebnisse rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bedarfsprüfung und Lösungen
Der Bedarf für zusätzliche Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten soll kurzfristig geprüft werden. Zu ermitteln ist, welche technischen oder baulichen Lösungen geeignet sind.
Kosten und Fördermöglichkeiten
Für infrage kommende Einrichtungen sollen Gesamtkosten einschließlich Installations-, baulicher und laufender Betriebskosten ermittelt werden. Dabei sind mögliche Landesfördermittel und der verbleibende Eigenanteil der Stadt darzustellen.
Information der Kita-Träger
Freie, kirchliche und sonstige Träger von Kindertagesstätten in Eschwege sollen über das Landesprogramm, Fördermöglichkeiten und Antragsverfahren informiert werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entscheidung in der Stadtverordnetenversammlungals Nächstes2026-11-05
  2. Ergebnisse vorlegen, damit gegebenenfalls erforderliche Mittel berücksichtigt werden könnenHaushaltsberatungen 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für geeignete Einrichtungen sollen möglichst früh Förderanträge gestellt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Heiße Sommertage und längere Hitzeperioden belasten Kinder und Beschäftigte in Kindertagesstätten. Das Land Hessen hat mit der „Hitzehilfe für Hessen“ ein Förderprogramm zur Unterstützung von Kindertagesstätten angekündigt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Magistrat soll kurzfristig den Bedarf an zusätzlichen Hitzeschutzmaßnahmen in städtischen Kindertagesstätten und geeignete technische oder bauliche Lösungen prüfen, Kosten und Fördermöglichkeiten ermitteln, Förderanträge vorbereiten und Kita-Träger informieren.

Noch offen

  • Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung
  • Welche Einrichtungen besonderen Bedarf haben und welche Lösungen geeignet sind
  • Gesamtkosten, Fördermittel und städtischer Eigenanteil

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 5.000 Euro pro Einrichtung, Installations- und Baukosten sind nicht förderfähig.
Finanzierung
Darstellung möglicher Landesfördermittel und des städtischen Eigenanteils ist vorgesehen. Das Landesprogramm kann bis zu 85 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 5.000 Euro pro Einrichtung, fördern, Installations- und Baukosten sind nicht förderfähig.

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