Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 01
- Der Bebauungsplan wird für elf Teilgeltungsbereiche geändert. Für die Teilbereiche I bis V und IX ist ein allgemeines Wohngebiet (WA), für VI bis VIII sowie X und XI ein besonderes Wohngebiet (WB) vorgesehen, das Maß der baulichen Nutzung bleibt unverändert.
- Beteiligungsverfahren
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit lief vom 07.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden, der Entwurf soll öffentlich ausgelegt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)07.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt, Beschlussergebnis nicht genannt (erledigt)2026-10-27
- Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung vorgeschlagen, kein Zeitpunkt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB, frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Unternehmen aus Eschwege beabsichtigt, in einem bestehenden Gebäude in der Reichensächser Straße ein Therapiezentrum zu eröffnen. Die Bauaufsicht lehnte die Nutzung ab, weil das Grundstück im Bebauungsplan Nr. 01 von 1965 als reines Wohngebiet ausgewiesen ist.
Im Umfeld bestehen weitere ungenehmigte gewerbliche und freiberufliche Nutzungen. Diese sollen durch die Bebauungsplanänderung nachträglich legalisiert werden. Der Änderungsbereich im Südwesten der Kernstadt umfasst elf Teilgeltungsbereiche mit ca. 9 ha.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung einzuarbeiten oder zurückzuweisen, den Entwurf und die Begründung zu billigen und öffentlich auszulegen sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Noch offen
- Beschluss über die Billigung und Offenlegung des Entwurfs sowie die Behandlung der eingegangenen Anregungen ist nicht belegt.
- Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB stehen noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.