Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplans Nr. 17.1
- Der Entwurf betrifft den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 17 „Landgrafenstraße, Pontanistraße“. Vorgesehen ist die Ausweisung allgemeiner und besonderer Wohngebiete, um die Wohnfunktion als Hauptnutzung zu sichern und fortzuentwickeln.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums Ausschuss für Bauen und Umwelt der Kreisstadt Eschwege (erledigt)27.10.2026
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)07.09.2026 bis einschließlich 09.10.2026
- Billigung des Entwurfs und anschließende öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behördenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Nach der vorgesehenen Billigung soll der Entwurf öffentlich ausgelegt werden. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auslöser des Änderungsverfahrens war eine gewerbliche Gebäudenutzung im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 01, die von der Bauaufsicht als in einem reinen Wohngebiet unzulässig beurteilt wurde. Da entsprechende Nutzungen auch den Bebauungsplan Nr. 17 betreffen, soll dieser ebenfalls geändert werden.
Die bisherige Koexistenz von Wohn- und Gewerbenutzung verlief konfliktfrei. Vorhandene gewerbliche Nutzungen sollen nachträglich legalisiert werden, während die Wohnfunktion als Hauptnutzung erhalten und fortentwickelt wird.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 17.1 und der Entwurf der Begründung sollen gebilligt und öffentlich ausgelegt werden, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.