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BeschlossenStadt Oberursel (Taunus) · Bau & Handwerk · Sitzung am

Basketballplatz Stierstadt in Oberursel

Für einen Basketballplatz in Stierstadt hat die Stadtverordnetenversammlung am 03.09.2026 die Anmeldung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beschlossen. Vorgesehen sind 300.000 € Förderung. Die Ausführungsplanung sollte laut Antwort vom 11.06.2026 in den nächsten Wochen ausgeschrieben werden.

Ausschreibung

Ausführungsplanung laut Antwort vom 11.06.2026 in den nächsten Wochen

Ausführung

Fertigstellung 2026 laut Stand 11.06.2026 grundsätzlich möglich, 2027 ohne Gefahr für das Projekt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Basketballplatz Stierstadt
Ein vollwertiger Basketballplatz mit Spielfeld, Belag und Beleuchtung. Vorgesehen sind zwei Körbe für das Hauptspielfeld und zwei Körbe in Kinderhöhe. Die endgültige Festlegung folgt laut Vermerk vom 10.11.2025 nach der Kostenschätzung des Planungsbüros. Der bestehende Bolzplatz am Standort entfällt.
Ausführungsplanung
Die Machbarkeitsstudie wurde nach der Genehmigung des Haushalts erstellt und intern bewertet. Die Ausführungsplanung sollte laut Antwort vom 11.06.2026 in den nächsten Wochen ausgeschrieben werden. Vorab sollte ein Termin mit den Beteiligten die Varianten vorstellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, einen vollwertigen und hochwertigen Basketballplatz herzustellen (erledigt)28.11.2024
  2. Die Verwaltung meldet, dass die Machbarkeitsstudie vorliegt und die Ausführungsplanung in den nächsten Wochen ausgeschrieben werden soll (erledigt)11.06.2026
  3. Zuwendungsvertrag der Stadt mit der WIBank abgeschlossen (erledigt)06.07.2026
  4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anmeldung des Gefahrenabwehrzentrums und des Basketballplatzes bei der WIBank (erledigt)03.09.2026
  5. Anmeldung des Basketballplatzes bei der WIBankals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vergabestelle von Bau & Service Oberursel (BSO) bereitete die Ausschreibung der Machbarkeitsstudie über die Hessische Ausschreibungsdatenbank vor (Stand 10.11.2025). Für die Ausführungsplanung nennen die Unterlagen kein Verfahren.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt hat am 06.07.2026 einen Zuwendungsvertrag mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgeschlossen. Sie erhält aus der ersten Tranche des Bundes-Sondervermögens ein Kontingent von bis zu 12.617.160 €. Davon sollen 300.000 € für den Basketballplatz Stierstadt angemeldet werden.

Zusammen mit dem Neubau des Gefahrenabwehrzentrums hat die Stadtverordnetenversammlung den Basketballplatz am 03.09.2026 zur Anmeldung bei der WIBank beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 28.11.2024 die Herstellung eines vollwertigen und hochwertigen Basketballplatzes. Nach der Prüfung der Standorte Stierstadt und Weißkirchen wird der Standort in Stierstadt weiterverfolgt. Als Förderweg nennt ein Vermerk vom 10.11.2025 das Landesprogramm Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Zuwendungsvertrag zur Kenntnis genommen und die Anmeldung des Gefahrenabwehrzentrums und des Basketballplatzes Stierstadt bei der WIBank beschlossen.

Noch offen

  • Ob die Ausführungsplanung inzwischen ausgeschrieben oder vergeben ist, nennen die Unterlagen nicht.
  • Die Gesamtkosten des Platzes nennen die Unterlagen nicht.

Ort der Leistung

Oberursel (Taunus), Hessen

Markiert ist Oberursel (Taunus), nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Aus dem Kontingent der Stadt sind 300.000 € Förderung vorgesehen, die Auszahlungen stehen im Haushaltsplan. Für die Planung standen 2025 im Haushalt 49.000 € zur Verfügung, weitere Planungsmittel waren für 2026 beantragt. Das Innenministerium des Landes empfiehlt, bis zur Bewilligung keine Einzahlungen im Plan zu veranschlagen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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