Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau Gefahrenabwehrzentrum
- Neubau des Gefahrenabwehrzentrums (GAZ) ohne die Heißausbildung, geführt im Wirtschaftsplan von Bau & Service Oberursel (BSO). Größe, Ausstattung und Bauzeit nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Zuwendungsvertrag der Stadt mit der WIBank abgeschlossen (erledigt)06.07.2026
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anmeldung des Gefahrenabwehrzentrums und des Basketballplatzes bei der WIBank (erledigt)03.09.2026
- Anmeldung des Gefahrenabwehrzentrums bei der WIBankals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt hat am 06.07.2026 einen Zuwendungsvertrag mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abgeschlossen. Sie erhält aus der ersten Tranche des Bundes-Sondervermögens ein Kontingent von bis zu 12.617.160 €. Davon sollen 7.317.160 € für den Neubau des Gefahrenabwehrzentrums angemeldet werden.
Daneben sollen der Basketballplatz Stierstadt mit 300.000 € und der Freibadneubau mit 5.000.000 € angemeldet werden. Der Freibadneubau kommt nur zur Anmeldung, wenn die Stadtverordnetenversammlung die konkrete Planung beschließt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Zuwendungsvertrag zur Kenntnis genommen und die Anmeldung des Gefahrenabwehrzentrums und des Basketballplatzes Stierstadt bei der WIBank beschlossen.
Noch offen
- Die Vorlage nennt keinen Vergabetermin und keine Bauzeit.
Ort der Leistung
Oberursel (Taunus), Hessen
Markiert ist Oberursel (Taunus), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Aus dem Kontingent der Stadt sind 7.317.160 € Förderung vorgesehen. Die Auszahlungen sind im Wirtschaftsplan des BSO enthalten. Das Innenministerium des Landes empfiehlt, bis zur Bewilligung keine Einzahlungen im Plan zu veranschlagen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.