Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Dezentrale Wasserrückhaltemaßnahmen
- Fünf Maßnahmen im Wald und im Offenland: die Maßnahmen 08 und 018 sowie drei weitere Maßnahmen im Forst unterhalb des TWL.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Ausschuss beschließt den interkommunalen Förderantrag und beauftragt unter Vorbehalt Mittelbereitstellung und Umsetzung (erledigt)26.08.2026
- Mittel einstellen und die fünf Maßnahmen umsetzenals Nächstes2027 bis 2029
Vergabeverfahren
Interkommunaler Förderantrag über den Bundesförderschwerpunkt DAS A.3 sowie gegebenenfalls ergänzende oder alternative Anträge nach der Hessischen Klimarichtlinie. Die Niederschrift nennt kein Vergabeverfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Praxisleitfaden zum dezentralen Wasserrückhalt, erstellt von der HS Geisenheim mit Fachleuten, liegt vor. Die Maßnahmen sollen im Wald und im Offenland umgesetzt werden.
Die Standorte werden derzeit von den zuständigen Behörden überprüft. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt dieser Prüfung und der Bewilligung geeigneter Fördermittel.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss beauftragte das interkommunale Klimaanpassungsmanagement mit der Fördermittelbeantragung und den Gemeindevorstand mit Mittelansatz und Umsetzung unter Vorbehalten. Ergebnis: Einstimmig angenommen.
Noch offen
- Ob die Standorte nach der laufenden Prüfung durch die Behörden bestehen bleiben, steht noch nicht fest.
- Ob Fördermittel bewilligt werden, ist offen.
Ort der Leistung
Schlangenbad, Hessen
Markiert ist Schlangenbad, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Fünf Maßnahmen insgesamtrund 36 TEUR, ohne Förderung, verteilt über mehrere Haushaltsjahre | 36.000 € |
|---|
- Förderung
- Fördersätze 50 bzw. 65 %, nach der Hessischen Klimarichtlinie sind bis zu 75 % Förderung möglich
- Finanzierung
- Fördersätze 50 bzw. 65 %, nach der Hessischen Klimarichtlinie sind bis zu 75 % Förderung möglich. Mittel für die Haushaltsjahre 2027, 2028 und 2029 stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Maßnahmenstandorte und der Bewilligung geeigneter Fördermittel.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.