Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bauleitplanung
- Bebauungsplanänderung
- Planunterlagen überarbeiten
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Wertungen der Offenlage und Satzungsbeschluss beschlossen (erledigt)21.10.2026
- Wertungen in die finalen Planunterlagen einarbeiten und Satzung öffentlich bekanntmachenals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt. Städtebauliche Verträge mit drei privaten Vorhabenträgern abgeschlossen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Änderung soll das Gebiet in einem verträglichen Rahmen nachverdichten und den Bestandsschutz zweier vorhandener Gebäude erweitern. Städtebauliche Verträge wurden mit drei privaten Vorhabenträgern abgeschlossen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Wertung der Offenlage wurde beschlossen und ist mit den Änderungen in die finalen Planunterlagen einzuarbeiten. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und ist öffentlich bekanntzumachen. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Die beschlossenen Wertungen und Änderungen sind in die finalen Planunterlagen einzuarbeiten.
- Die Satzung ist öffentlich bekanntzumachen.
- Ob die Gemeinde das Grundstück verkauft und den Spielplatz verlegt, ist noch offen.
- Die endgültige Entscheidung über den Grundstücksverkauf hängt davon ab, ob der vorgesehene neue Spielplatz wie geplant errichtet werden darf.
Ort der Leistung
Schlangenbad, Hessen
Markiert ist Schlangenbad, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Die Verfahrenskosten werden von allen Vorhabenträgern geteilt. Bei einem Verkauf des Gemeindegrundstückes und der Verlegung des Spielplatzes könnte die Differenz zwischen Verkaufserlös und Herstellung des neuen Spielplatzes als einmalige Einnahme verbucht werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.