Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Standortkonzept
- Für alle sieben Standorte sollen zwei Varianten zur künftigen Anzahl und Verortung der Feuerwehrgerätehäuser entwickelt werden. Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige Reduzierung auf das fachlich begründete Minimum unter Wahrung der gesetzlichen Hilfsfrist nach § 3 Abs. 2 HBKG. Die mögliche Mitalarmierung benachbarter Kommunen ist in beiden Varianten einzubeziehen.
- Fahrzeugkonzept
- Auf Grundlage der von der Gemeindevertretung gewählten Standortvariante soll je Standort festgelegt werden, welche Einsatz- und Sonderfahrzeuge nach Art, Anzahl und Beschaffungszeitpunkt vorzuhalten sind.
- Wirtschaftlichkeit und Förderung
- Für die gewählte Variante sollen Investitions-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten als Lebenszyklusbetrachtung dargestellt werden. Außerdem soll die Förderkulisse von Bund, Land Hessen und Rheingau-Taunus-Kreis geprüft und ausgewiesen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Vertiefende Untersuchung gemäß VL-1217 beauftragt und zur Konkretisierung an die Ausschüsse überwiesen (erledigt)24.06.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen (erledigt)20.10.2026
- Beratung im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Kommunalentwicklung vorgesehen (erledigt)21.10.2026
- Antrag stand in der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung, ein Ergebnis ist nicht belegt (erledigt)28.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll Angebote von mindestens drei erfahrenen Fachbüros einholen. Der Antrag enthält keinen Vergabeentscheid, ein Auftrag ist nicht dokumentiert.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeindevertretung beauftragte am 24.06.2026 die vertiefende Untersuchung gemäß Beschlussvorlage VL-1217 und überwies das Thema Feuerwehr zur inhaltlichen Konkretisierung an die Ausschüsse. Der Antrag knüpft außerdem an den einstimmigen Beschluss vom 02. Februar 2022 und den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025 an.
Die sieben Feuerwehrgerätehäuser liegen in Bärstadt, Georgenborn, Hausen vor der Höhe, Niedergladbach, Obergladbach, Schlangenbad (Kern) und Wambach. Für fünf Standorte weist der BEP 2025 erheblichen baulichen, technischen oder funktionalen Handlungsbedarf aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Antrag schlägt vor, die vertiefende Feuerwehrprüfung als zusammenhängendes Zukunftskonzept mit Standort- und darauf abgestimmtem Fahrzeugkonzept zu konkretisieren. Die Gemeindevertretung soll nach Vorstellung der Standortvarianten entscheiden, welche Variante weiterverfolgt wird.
Noch offen
- Ein Ergebnis der für den 28.10.2026 vorgesehenen Beschlussfassung ist nicht belegt.
- Nach Vorstellung beider Standortvarianten soll die Gemeindevertretung auswählen, welche Variante weiterbearbeitet wird, Fahrzeugkonzept und Förderprüfung folgen für die gewählte Variante.
Ort der Leistung
Schlangenbad, Hessen
Markiert ist Schlangenbad, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Förderung
- Prüfung der Förderkulisse von Bund, Land Hessen und Rheingau-Taunus-Kreis vorgesehen
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