Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Veränderungssperre
- Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 54 in Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“, wird eine Veränderungssperre während des laufenden 1. Änderungsverfahrens angeregt.
- Änderung des Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung
- Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und die 2. Änderung der zugehörigen Gestaltungssatzung laufen. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden bearbeitet.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung (erledigt)11.02.2025
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (erledigt)03.03.2025 bis 03.04.2025
- Beratung im Ausschuss für Bauen und Planen (erledigt)24.09.2026
- Beratung im Rat der Gemeinde Hellenthalals Nächstes05.11.2026
Vergabeverfahren
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung wurde am 11.02.2025 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung lief vom 03.03.2025 bis 03.04.2025, die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit bearbeitet.
Die Gemeinde hat die Anregung erhalten, für den Bereich während des laufenden Änderungsverfahrens eine Veränderungssperre zu beschließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Ein Beschluss über die angeregte Veränderungssperre soll während der Sitzung erarbeitet werden.
Noch offen
- Ob der Rat eine Veränderungssperre beschließt.
- Im weiteren Änderungsverfahren können sich durch eingehende Stellungnahmen noch Änderungen ergeben.
Ort der Leistung
Hellenthal, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Hellenthal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Finanzielle Auswirkungen laufendes Jahr | nicht beziffert |
|---|
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.