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Zur EntscheidungGemeinde Hellenthal · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Nr. 54 in Hellenthal

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und die 2. Änderung der Gestaltungssatzung für Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“, laufen. Während des Änderungsverfahrens soll eine Veränderungssperre gelten, der Rat soll darüber am 05.11.2026 beraten.

Nächster Schritt

Beratung im Rat der Gemeinde Hellenthal am 05.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Veränderungssperre
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 54 in Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“, wird eine Veränderungssperre während des laufenden 1. Änderungsverfahrens angeregt.
Änderung des Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und die 2. Änderung der zugehörigen Gestaltungssatzung laufen. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden bearbeitet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung (erledigt)11.02.2025
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (erledigt)03.03.2025 bis 03.04.2025
  3. Beratung im Ausschuss für Bauen und Planen (erledigt)24.09.2026
  4. Beratung im Rat der Gemeinde Hellenthalals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung wurde am 11.02.2025 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung lief vom 03.03.2025 bis 03.04.2025, die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit bearbeitet.

Die Gemeinde hat die Anregung erhalten, für den Bereich während des laufenden Änderungsverfahrens eine Veränderungssperre zu beschließen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Ein Beschluss über die angeregte Veränderungssperre soll während der Sitzung erarbeitet werden.

Noch offen

  • Ob der Rat eine Veränderungssperre beschließt.
  • Im weiteren Änderungsverfahren können sich durch eingehende Stellungnahmen noch Änderungen ergeben.

Ort der Leistung

Hellenthal, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Hellenthal, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Finanzielle Auswirkungen laufendes Jahrnicht beziffert

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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