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BeschlossenGemeinde Dahlem · Energie & Umwelt, Planung & Beratung · Sitzung am

Freiflächen-PV-Anlage südöstlich von Kronenburg in Dahlem

Die Bauleitplanung soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage südöstlich der Ortslage Kronenburg ermöglichen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Geltungsbereich zu verkleinern, Stellungnahmen zu behandeln und den angepassten Planentwurf zu veröffentlichen. Im Teilbereich C soll zwischen Umzäunung und Wald ein Mindestabstand von 35 Metern eingehalten werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Freiflächen-Photovoltaikanlage
Die Bauleitplanung soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage südöstlich der Ortslage Kronenburg ermöglichen. Geplant sind drei Teilflächen mit insgesamt 15 bis 16 ha, im Planentwurf als etwa 15,6 ha Dauergrünland beschrieben.
35. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes soll gemäß der beigefügten Planzeichnung verkleinert werden.
Anlagen, Speicher, Betriebseinrichtungen und Zuwegungen
In den Teilbereichen A, B und C sind Sondergebiete für Photovoltaik vorgesehen. Zulässig sind unter anderem Speicher, Betriebseinrichtungen und Zuwegungen. Festgesetzt sind eine GRZ von 0,65 und eine Anlagenhöhe von höchstens 4,50 m, die Modulunterkante muss mindestens 0,80 m über dem Boden liegen. Nebenanlagen dürfen höchstens 500 m², Batteriespeicher zusätzlich höchstens 300 m² und Zuwegungen höchstens 3.500 m² umfassen.
Grünlandpflege und artenschutzrechtlicher Ausgleich
Die Flächen innerhalb der Sondergebiete sind als extensives Grünland zu entwickeln oder zu erhalten und während des Anlagenbetriebs durch Beweidung und/oder Mahd extensiv zu pflegen. Für den Verlust eines Feldlerchenreviers ist 1 ha Extensivgrünland als CEF-Maßnahme vorgesehen.
Ökologischer Ausgleich
Der ökologische Ausgleich soll auf drei derzeit intensiv als Maisacker bewirtschafteten Flächen von insgesamt 33.455 m² in Stadtkyll erfolgen. Das Eingriffs- und Ausgleichsdefizit beträgt 159.988 Wertpunkte.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Der Rat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 und die Änderung des Flächennutzungsplanes. (erledigt)03.07.2024
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange. (erledigt)18.02.2025 bis 28.03.2025
  3. Der Rat lehnte den Antrag auf Erweiterung von Teilbereich C ab. (erledigt)18.12.2025
  4. Der Ausschuss empfahl dem Rat Änderungen am Aufstellungsbeschluss, die Behandlung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung der angepassten Planentwürfe. (erledigt)27.10.2026
  5. Der Rat soll über die empfohlenen Änderungen, die Behandlung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung desals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Planentwurf soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Rat beschloss am 03.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 und in derselben Sitzung die Änderung des Flächennutzungsplanes für den betroffenen Bereich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange lief vom 18.02.2025 bis 28.03.2025.

Eine Teilfläche des Teilbereichs B wurde als gesetzlich geschütztes Biotop eingestuft. Der Rat lehnte am 18.12.2025 den Antrag auf Erweiterung von Teilbereich C ab. Der Ausschuss empfahl am 27.10.2026, den Geltungsbereich zu verkleinern, Stellungnahmen zu behandeln und den angepassten Planentwurf zu veröffentlichen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss zu ändern, die Stellungnahmen zu behandeln und die angepassten Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Für Teilbereich C soll ein Mindestabstand von 35 Metern zwischen Umzäunung und Wald eingehalten werden. Ergebnis: Der Ausschuss stimmte der Empfehlung zum Bebauungsplan mit 11 Stimmen dafür, 1 dagegen und 0 Enthaltungen sowie zur Flächennutzungsplanänderung mit 9 Stimmen dafür, 1 dagegen und 2 Enthaltungen zu..

Noch offen

  • Der Rat muss über die empfohlenen Änderungen, die Behandlung der Stellungnahmen und die Veröffentlichung der angepassten Planentwürfe entscheiden.
  • Die Sicherung der Ausgleichsflächen ist noch offen, bei fehlender oder teilweiser Sicherung soll das Defizit in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde über ein geeignetes Ökokonto ausgeglichen werden.
  • Die Untere Jagdbehörde des Kreises Euskirchen soll im weiteren Verfahren beteiligt werden.
  • Ein konkretes Brandschutzgutachten soll erst im Baugenehmigungsverfahren erstellt werden.

Ort der Leistung

Dahlem, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Dahlem, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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