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Freiflächen-Photovoltaik nördlich von Berk in Dahlem

Nördlich von Berk soll auf Grünlandflächen des Hofs „Auf Etscherath“ eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen. Der Vorhabenbereich umfasst rund 8,6 ha, der Geltungsbereich des Bebauungsplans 6,3 ha. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Planentwürfe zu veröffentlichen, ein Ratsbeschluss ist nicht belegt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan Nr. 43 und Änderung des Flächennutzungsplans
Die Planung ermöglicht eine Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich von Berk. Der Vorhabenbereich umfasst rund 8,6 ha, der Geltungsbereich des Bebauungsplans 6,3 ha und der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans 8,6 ha. Das Plangebiet liegt auf Grünlandflächen des Hofs „Auf Etscherath“, etwa 1,5 km nördlich von Berk.
Solaranlage und Nebenanlagen
Geplant sind zwei getrennte Solarfelder aus aufgeständerten Modulreihen sowie erforderliche Nebenanlagen, insbesondere Trafostationen und Wechselrichter. Die Module sollen in einem Winkel von voraussichtlich 15° (Feld 1) beziehungsweise 20° (Feld 2) aufgeständert werden.
Zuwegung
Die Anlagenfläche wird über einen vorhandenen Wirtschaftsweg angebunden. Im Bebauungsplan wird dafür eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Zuwegung Photovoltaikanlage festgesetzt.
Grünlandpflege
Die Anlagenfläche einschließlich der Flächen unterhalb der Modultische soll als Extensivgrünland angelegt und gepflegt werden. Vorgesehen sind Schafbeweidung, sofern Tiere in der Region verfügbar sind, oder ein- bis zweimalige Mahd.
Stellungnahmen und Veröffentlichung der Planunterlagen
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung sollen erneut zur Kenntnis genommen und gemäß den Anlagen beschieden werden. Der Planentwurf zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht werden, für den Bebauungsplanentwurf sollen auch Begründung und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen einen Monat veröffentlicht werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan Nr. 43 und Änderung des Flächennutzungsplans (erledigt)20.02.2024
  2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (erledigt)01.08. bis 10.09.2024
  3. Informationsveranstaltung im Rathaus (erledigt)29.08.2024
  4. Ausschuss empfiehlt dem Rat die Änderung des Bebauungsplans, erneute Behandlung der Stellungnahmen und Veröffentlichung der Planentwürfe (erledigt)2026-10-27
  5. Der Rat soll über die Änderung der Planung und die Veröffentlichung der Planentwürfe entscheiden.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Planentwurf zum Bebauungsplan soll nach Beschlussvorschlag für einen Monat veröffentlicht werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Rat beschloss am 20.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 und zugleich die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die frühzeitige Beteiligung fand vom 01.08. bis 10.09.2024 statt. Am 29.08.2024 gab es eine Informationsveranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses. Der beschlossene Mindestabstand der Anlagenumzäunung zum Waldrand von 35 Metern erforderte eine Änderung des Planentwurfs.

Der Vorhabenbereich liegt auf Grünlandflächen des Hofs „Auf Etscherath“, etwa 1,5 km nördlich von Berk. Der Umweltbericht bewertet die Umweltauswirkungen als Teil des Abwägungsprozesses. Der Ausschuss hat dem Rat die Veröffentlichung des Flächennutzungsplanentwurfs zur Beschlussfassung empfohlen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Geltungsbereich des Bebauungsplans zu verkleinern, die eingegangenen Stellungnahmen erneut zu behandeln und die Planentwürfe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen. Ergebnis: Der Ausschuss stimmte mit 7 Stimmen dafür, 3 dagegen und 2 Enthaltungen für die Empfehlung an den Rat. Ein Ratsbeschluss ist nicht belegt..

Noch offen

  • Ergebnis der Ratsentscheidung zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Behandlung der Stellungnahmen und Veröffentlichung der Planentwürfe ist nicht dokumentiert.
  • Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB steht aus.
  • Ein Belegungsplan liegt nur im Entwurf vor und ist nicht Bestandteil des Angebots-Bebauungsplans.
  • Die konkrete Anlagenplanung und das Brandschutzkonzept sind im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu erarbeiten und abzustimmen. Blendgutachten und Regelungen zum Baustellenverkehr sollen auf Bebauungsplanebene beziehungsweise im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt werden.

Ort der Leistung

Dahlem, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Dahlem, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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