Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Bebauungsplan Nr. 44
- Der Bebauungsplan soll die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer Fläche südlich des Gewerbegebiets Schmidtheim ermöglichen. Der Geltungsbereich wurde auf 8,9 ha verkleinert. Er besteht aus einer zeichnerischen Darstellung und textlichen Festsetzungen, beigefügt sind eine Begründung und ein Umweltbericht.
- 33. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Die Änderung weist südlich von Schmidtheim eine Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage aus. Sie besteht aus einer Planzeichnung, einer Begründung und einem Umweltbericht.
- Ausgleich geschützter Grünlandflächen
- 11.015 m² geschütztes Grünland sollen durch Mahdgutübertragung von Spenderflächen auf Flurstücken 22 und 23 auf Ausgleichsflächen auf Flurstücken 37 und 38, jeweils Flur 8, Gemarkung Schmidtheim, ausgeglichen werden. Die Ausgleichsfläche ist extensiv zu pflegen und zweimal jährlich zu mähen, die erste Mahd erfolgt ab dem 30.06., das Mahdgut ist abzutransportieren. Beweidung ist ausgeschlossen.
- Grünlandkartierung und FFH-Prüfung
- Die Grünlandflächen wurden kartiert und auf FFH-Lebensraumtypen geprüft. Die Untersuchungsflächen umfassen die Flurstücke 36 bis 48 sowie 58, Flur 8, Gemarkung Schmidtheim.
- Artenschutzrechtliche Maßnahmen
- Die artenschutzrechtliche Stellungnahme hält die Bauzeitenregelung für den Turmfalken aufrecht, die Bauzeitenregelung im Bereich des Schwarzkehlchenreviers kann entfallen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen im Internet und Beteiligung (erledigt)13.07. bis 14.08.2026
- Ausschuss empfiehlt dem Rat den Satzungsbeschluss und den Feststellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (erledigt)27.10.2026
- Beschluss des Rates über den Bebauungsplan als Satzung, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorlegen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Entwurfsunterlagen wurden vom 13.07. bis 14.08.2026 im Internet veröffentlicht, parallel wurden Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Der Geltungsbereich wurde auf 8,9 ha verkleinert. Eine Grünlandkartierung stellte geschütztes Grünland fest, als Ausgleich für 11.015 m² ist Mahdgutübertragung vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend der Anlage zu beschließen, die früheren Beschlüsse zu bestätigen und den Bebauungsplan Nr. 44 als Satzung sowie den Entwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes als Feststellungsbeschluss zu beschließen.
Noch offen
- Der Rat muss den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt er in Kraft.
- Der Rat muss den Entwurf zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes feststellen, anschließend ist die Änderung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
- Im Baugenehmigungsverfahren sind das Brandschutzgutachten und der Nachweis der Löschwasserversorgung vorzulegen.
- Der Ausgleich für 11.015 m² geschütztes Grünland durch Mahdgutübertragung auf nahegelegene Flächen ist vorgesehen.
Ort der Leistung
Dahlem, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Dahlem, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.