Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Erschließungsplanung
- Vorgesehen sind die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 53 für die Oberreifferscheider Straße sowie Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht. Beigefügt sind außerdem eine artenschutzrechtliche Vorprüfung und Entwässerungsunterlagen.
- Frühzeitige Beteiligung
- Vorgesehen ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorstellung der neuen Ausbauplanung im Ausschuss für Bauen und Planen (erledigt)24.09.2026
- Beratung und Entscheidung im Rat über Aufstellung und frühzeitige Beteiligungals Nächstes05.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das 2007 bis 2008 begonnene Planverfahren wurde nach der Beschlussvorlage 26/2008 nicht weitergeführt. 2021 wurde die Wiederaufnahme beschlossen, Planungs- und Ingenieurleistungen für die Erschließung wurden 2022 vergeben.
Die Ausbauvariante wurde 2023 vertagt. Gespräche mit den Grundstückseigentümern endeten ohne Ergebnis. Anfang 2026 wurde die Planung wegen eines im nördlichen Plangebiet festgestellten Klimaschutzwaldes erneut angepasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 53 aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Noch offen
- Die Zustimmung zur neu vorgestellten Ausbauvariante ist Voraussetzung für den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung.
Ort der Leistung
Hellenthal, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Hellenthal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ergebnis- und Finanzhaushalt, laufendes Jahr und Folgejahrejeweils 0,00 € positiv und negativ | nicht beziffert |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.