Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau und Gehwege
- Vollständige Erneuerung der Ortsdurchfahrt auf 540 m. Die Fahrbahn wird 6,0 m breit, die Gehwege mindestens 1,50 m. Seitliche Einengungen sollen zur Verkehrsberuhigung dienen.
- Haltestelle und Überquerungen
- Neues Haltestellenkap im zentralen Ortsbereich. Haltestelle und alle Überquerungsstellen werden erstmals barrierefrei ausgerichtet.
- Entwässerung und Gewässerdurchlass
- Beseitigung der Defizite in der Straßenentwässerung. Der Gewässerdurchlass des Reetzer Baches auf Höhe Hardtstraße und Oberdorf wird erneuert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Kreisausschuss stimmte der Entwurfsplanung einstimmig zu (erledigt)30.09.2026
- Beteiligung aller betroffenen Versorgungsträger vor der Umsetzungals Nächstesdanach
- Umsetzung der Maßnahme, sofern Landeszuwendung bewilligt oder vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt ist2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsdurchfahrt Reetz an der K 71 ist in schlechtem Zustand. Die Bausubstanz ist laut Vorlage wirtschaftlich nicht mehr zu unterhalten. Fußgänger müssen weitgehend auf der Fahrbahn laufen, und für ÖPNV-Fahrgäste gibt es keine geeigneten Einstiegsflächen.
Der Kreisausschuss stimmte mit dem Beschluss zur Vorlage 229/2022 der Vergabe der Ingenieurleistungen für die Planung zu. Die Entwurfsplanung liegt nun vor. Der Kreisausschuss stimmte ihr am 30.09.2026 einstimmig zu.
Geplant ist ein Ausbau auf 540 m Länge mit einer Fahrbahn von 6,0 m. Die Gehwege sind einseitig und im weiteren Verlauf beidseitig vorgesehen. Die Konzeption wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und in einer Bürgerversammlung vorgestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreisausschuss stimmte am 30.09.2026 der Entwurfsplanung für den Ausbau der K 71 in Reetz zu. Die Verwaltung setzt die Maßnahme um, sofern eine Landeszuwendung bewilligt oder ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Bewilligung der Landesförderung oder die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns steht noch aus.
- Die Versorgungsträger werden vor dem Bau noch beteiligt.
Ort der Leistung
Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Euskirchen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbau der K 71, Ortsdurchfahrt Reetz (Gesamtkosten)vor Abzug des Anteils der Gemeinde Blankenheim | 2.400.000 € |
|---|---|
| Anteil des Kreises Euskirchennach Abzug der auf Blankenheim entfallenden Kosten | 2.150.000 € |
- Förderung
- derzeit 75 % nach FöRi-kom-Stra
- Finanzierung
- Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Nach den Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau (FöRi-kom-Stra) liegt die Förderung derzeit bei 75 %. Daraus ergibt sich ein Eigenanteil des Kreises von 537.500 €. Der Finanzierungsantrag liegt bei der Bezirksregierung Köln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.