Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Infrastruktur an den Wander- und Radwegen
- Die Kommunen bestellen die Ausstattung der Wege nach dem Bestellerprinzip. Installationen übernehmen die Bauhöfe, gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Dienstleister. Ersatz und Unterhalt liegen mindestens 15 Jahre lang bei den Kommunen (Zweckbindungsfrist).
- Beispiel Gemeinde Nettersheim
- Vorgesehen sind vier thematische Inszenierungen zu Wald, Wasser, Wiesen und Weiten, Möblierung an fünf Abschnitten sowie Rastplätze.
- Gesamtbegleitung durch einen Dienstleister
- Ein Dienstleister aus den Bereichen Agentur, Architektur oder Planung begleitet das Projekt konzeptionell, fachlich und organisatorisch, einschließlich Bauleitung. Er bereitet außerdem die Leistungsverzeichnisse vor.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfahl die Zustimmung mehrheitlich (erledigt)15.09.2026
- Der Kreisausschuss empfahl die Zustimmung mehrheitlich, mit der geänderten Gesamtsumme von 2.740.000 € brutto (erledigt)30.09.2026
- Konzept und Förderantrag standen im Kreistag auf der Tagesordnung (erledigt)07.10.2026
- Die Projektskizze soll bis dahin beim GRW-Programm eingereicht werdenals NächstesDezember 2026
- Vergabe der Leistungen über die ZVS, Installation durch die Bauhöfe der Kommunendanach
Vergabeverfahren
Der Kreis vergibt die Aufträge vollständig über die ZVS und bindet das RPA ein. Die Vergaben laufen zusammen mit dem begleitenden Dienstleister (Agentur, Architekt, Planer). Verfahrensart und Lose nennen die Unterlagen nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Rad- und Wanderwege in der Nordeifel sind bei Gästen und Bürgern beliebt. Wandern und Radfahren sind laut Vorlage die bevorzugten Aktivitäten der Gäste. Die Infrastruktur soll deshalb in einer zweiten Ausbaustufe weiterentwickelt werden, auch wegen des Klimawandels.
Ein Konzept mit valider Kostenkalkulation liegt vor. Eine externe Agentur hat es seit Januar 2025 erarbeitet. Die Verwaltung will es nun umsetzen. Dafür soll bis Dezember 2026 eine Projektskizze für das GRW-Programm eingereicht werden. Am 29.09.2026 hat die Verwaltung die Kosten von 2.560.000 € auf 2.740.000 € brutto korrigiert. Die Personalkosten waren nur für ein Jahr angesetzt, das Projekt läuft drei Jahre.
Für die Einreichung sind verbindliche Beschlüsse der Räte und des Kreistags Pflicht. Im Förderfall übernimmt der Kreis als Lead-Partner die Vorfinanzierung. Die Kommunen bestellen die gewünschte Infrastruktur nach dem Bestellerprinzip. Der Ausschuss für Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus und der Kreisausschuss empfahlen die Zustimmung jeweils mehrheitlich.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag sollte am 07.10.2026 das Konzept beschließen und die Verwaltung mit dem Förderantrag bei einem Gesamtvolumen von 2.740.000 € brutto beauftragen. Der Beschluss sollte unter dem Vorbehalt stehen, dass die Kommunen mehrheitlich gleichlautende Beschlüsse fassen.
Noch offen
- Die Beschlüsse der kreisangehörigen Kommunen sind Voraussetzung und stehen noch aus.
- Die GRW-Förderung ist noch nicht bewilligt.
Ort der Leistung
Euskirchen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Euskirchen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten (brutto)brutto, Stand 29.09.2026, vorher 2.560.000 € | 2.740.000 € |
|---|---|
| Infrastrukturmaßnahmenbrutto, Bestellung durch die Kommunen | 2.100.000 € |
| Personalkostenbrutto, für drei Jahre, vorher 90.000 € für ein Jahr | 270.000 € |
| Allgemeine Planungskostenbrutto | 170.000 € |
| Marketingbrutto | 200.000 € |
- Förderung
- GRW-Programm, Förderquote 90 %
- Finanzierung
- Die Förderung soll über das GRW-Programm mit 90 % erfolgen. Den Eigenanteil tragen der Kreis mit 64.000 € brutto und die elf Kommunen mit 210.000 € brutto. Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2027/2028 ist das Projekt eingeplant.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.