Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Rückbau Brückenbauwerk Kleingasse
- Abgerissen wird die Brücke in der Kleingasse in Nettersheim. Sie ist als Projekt Nr. 27 im Wiederaufbauplan geführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage zum Wiederaufbauplan stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)06.10.2026
- Voraussichtlicher Beginn des Rückbaus der Brücke Kleingasse, nach dem Neubau am Engelgauer Wegals Nächsteszweite Jahreshälfte 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Abriss der Brücke in der Kleingasse ist Projekt 27 im Wiederaufbauplan nach der Flut 2021. Mit den Anliegern wurde im Juli 2024 ein Gestaltungskonzept abgestimmt. Die Anlieger wünschen sich eine möglichst zeitnahe Umsetzung des Rückbaus.
Einvernehmlich wurde festgelegt, dass der Rückbau erst nach dem Neubau des Brückenbauwerks am Engelgauer Weg erfolgt. Deshalb kann er voraussichtlich erst ab der 2. Jahreshälfte 2027 umgesetzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Gemeinderat wurde vorgeschlagen, den Sachstand zum Wiederaufbau zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Umsetzung zu beschließen, wie in der Vorlage beschrieben.
Noch offen
- Der zusätzliche Mittelbedarf von 225.000 € ist beantragt. Die Bewilligung stand laut Vorlage noch aus.
- Zu Ausschreibung und Verfahren des Rückbaus steht nichts in der Vorlage.
Ort der Leistung
Nettersheim, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Nettersheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten des Projekts, Rückbau Brückenbauwerk Kleingasserund, geschätzt | 440.000 € |
|---|
- Förderung
- Wiederaufbauplan, zusätzlicher Mittelbedarf von 225.000 € beantragt
- Finanzierung
- Im Wiederaufbauplan stehen für das Projekt 215.000 € Budget. Wegen einer inhaltlichen Anpassung des Projekts hat die Gemeinde mit dem 2. Änderungsantrag einen zusätzlichen Mittelbedarf von 225.000 € beantragt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.