Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau des Ortseingangs
- Radverkehrsgerechte Umgestaltung des Ortseingangs der Bahnhofstraße (K 59). Die Bezirksregierung hat die Verbindung als Radvorrangroute für das Rheinische Radverkehrsrevier identifiziert. Der Lageplan liegt der Vorlage bei.
- Planung und Ausführung
- Die technische Planung und die Bauausführung erfolgen in Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen als Straßenbaulastträger der K 59.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat berät den Sachstand und die Auftragsvergabe, die Vorlage stand auf der Tagesordnung (erledigt)06.10.2026
- Auftragsvergaben in einer beschränkten Ausschreibungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung, Zuschlag an den Billigstbietenden. Die Vorlage nennt dafür die allgemeinen Haushaltsgrundsätze nach § 75 Abs. 1 GO NRW.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bahnhofstraße (K 59) am Ortseingang Nettersheim soll radverkehrsgerecht umgestaltet werden. Ziel sind eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung und die sichere Anbindung des Radverkehrs. Die Gemeinde will damit den Vorgaben des Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes des Landes NRW folgen.
Ein Förderantrag aus dem Frühjahr 2025 wurde nicht weiter geprüft, weil das Landesförderprogramm abgeschlossen war. Im Sommer 2026 stellte die Verwaltung einen neuen Antrag im Programm Rheinisches Radverkehrsrevier. Der Zuwendungsbescheid vom 05.08.2026 liegt vor, damit kann die Auftragsvergabe beginnen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Rat den Sachstand und den Zuwendungsbescheid zustimmend zur Kenntnis nimmt. Die Umsetzung soll mit dem Kreis Euskirchen abgestimmt werden, die Aufträge sollen beschränkt ausgeschrieben werden.
Noch offen
- Welche Leistungen als Aufträge vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Nettersheim, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Nettersheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umgestaltung Ortseingang Bahnhofstraße, Gesamtausgabenzuwendungsfähig laut Vorlage, brutto oder netto nennt die Vorlage nicht | 178.234 € |
|---|
- Förderung
- Zuwendung 92,5 % im Förderprogramm Rheinisches Radverkehrsrevier
- Finanzierung
- Die Zuwendung beträgt 92,5 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und wird als projektgebundener Zuschuss gewährt. Der kommunale Eigenanteil liegt bei 7,5 % (13.367,55 €). Die Haushaltsmittel sind im Investitionsplan 2026 berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.