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BeschlossenStadt Rheda-Wiedenbrück · Planung & Beratung · Vorlage vom

Flächennutzungsplan in Rheda-Wiedenbrück

Die Stadt plant eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Wegen der noch nicht abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanung und der angekündigten Novellierung des BauGB soll die Maßnahme um zwei Jahre auf 2029 verschoben werden.

Haushaltsansatz

300.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Neuaufstellung für 2029 einplanen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Drucksache

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Vorgesehen ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für Rheda-Wiedenbrück. Die Maßnahme soll um zwei Jahre nach hinten auf 2029 verschoben werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Drucksache

  1. Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)27.10.2026
  2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplansals Nächstes2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Rheda-Wiedenbrück hat derzeit einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Einzelne Vorhaben und Flächen können weiterhin durch Änderungen des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden.

Die Neuaufstellung soll wegen der angekündigten Novellierung des BauGB und der noch nicht abgeschlossenen kommunalen Wärmeplanung verschoben werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung schlägt vor, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans um zwei Jahre auf 2029 zu verschieben.

Noch offen

  • Die kommunale Wärmeplanung und mögliche Betreiberstrukturen sind noch nicht abgeschlossen.
  • Die angekündigte Novellierung des BauGB könnte Auswirkungen auf die Neuaufstellung haben.
  • Ein Beschlussergebnis zur vorgeschlagenen Verschiebung ist nicht genannt.

Ort der Leistung

Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Drucksache

Kosten laut Dokument
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans300.000 €
Finanzierung
Die Veränderungsliste reduziert den Ansatz 2027 um 300.000 € auf 93.200 € und sieht 300.000 € für 2029 vor.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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