Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neugestaltung der Nebenanlagen und Neuordnung des ruhenden Verkehrs
- Die Nebenanlagen werden neugestaltet und der ruhende Verkehr neu geordnet. Die vorhandenen sechs Stellplätze bleiben erhalten, werden neu angeordnet und vom nördlichen Bereich nach Süden verlagert.
- Baumbeete und Baumpflanzungen
- Es entstehen vier neue Baumbeete mit jeweils einer Baumpflanzung. Die Baumbeete werden nach dem Schwammstadtprinzip gestaltet, um Niederschlagswasser zurückzuhalten und für die Bäume nutzbar zu machen.
- Gehwege und Verkehrsregelung
- Die Gehwegbereiche werden mit ausreichend nutzbaren Breiten für eine möglichst hindernisfreie Nutzung geplant. Die bestehende Einbahnstraßenregelung bleibt erhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Beschlussvorlage im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklungals Nächstes09.11.2026
- Frist zur Verausgabung der Zuwendung15.06.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Maßnahme wurde im Rahmen des ISEK Innenstadt Rheda entwickelt. Der Straßenraum weist wenig Begrünung, uneinheitliche Beläge und gestalterische Defizite auf.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die vorgestellte Planung soll als Ausbauplan (Bauprogramm) umgesetzt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden.
Noch offen
- Entscheidung über den Beschlussvorschlag, ein Beschlussergebnis ist nicht genannt.
- Die endgültige Höhe der Förderung und des kommunalen Eigenanteils hängt von den Förderbedingungen und den tatsächlich als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben ab.
Ort der Leistung
Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufige Kostenschätzung | 182.000 € |
|---|---|
| Kostenschätzung im Zuwendungsbescheid | 195.000 € |
| Zusätzlich im Haushaltsplanentwurf 2027 angemeldetnach aktuellem Stand nicht benötigt | 50.000 € |
- Förderung
- Im Zuwendungsbescheid sind 97.500 € Förderung (50 %) und 97.500 € Eigenanteil ausgewiesen, endgültige Höhe abhängig von den anerkannten Ausgaben.
- Finanzierung
- Haushaltsansatz 2026: 220.000 €. Im Zuwendungsbescheid sind 97.500 € Förderung und 97.500 € Eigenanteil ausgewiesen. Die endgültige Förderung und der verbleibende kommunale Eigenanteil richten sich nach den Förderbedingungen und den tatsächlich als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. Die Zuwendung muss bis zum 15.06.2027 verausgabt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.