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BeschlossenStadt Rheda-Wiedenbrück · Bau & Handwerk, Bau & Garten · Sitzung am

Aufwertung Marienstraße in Rheda-Wiedenbrück

Die Marienstraße in Wiedenbrück soll abgestimmt mit dem Kanalbau 2027 und 2028 neu gestaltet werden, mit zehn Baumstandorten, Grünflächen und drei neuen Sitzbänken. Der Rat sollte am 12.10.2026 über die Aufnahme ins Stadtentwicklungskonzept und die Mittel entscheiden. Das Pflastermaterial legt erst der spätere Baubeschluss fest.

Kostenschätzung

350.000 €

Nächster Schritt

Antrag auf Städtebaufördermittel, danach Baubeschluss mit Entscheidung über das Pflastermaterial

Ausführung

Zeitlich abgestimmt mit den Kanalbauarbeiten 2027 und 2028

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Straßenraum und Pflasterarbeiten
Neuordnung des Straßenraums mit einer durchgängigen Verbesserung der Gehbereiche. Der Abschnitt reicht von der Kirchstraße bis zur Düsternstraße. Die Oberfläche soll aus Natursteinpflaster oder aus Betonsteinpflaster in Natursteinoptik bestehen. Die Verwaltung empfiehlt Natursteinpflaster.
Begrünung und Ausstattung
Zehn Baumstandorte, voraussichtlich acht davon neu. Zusätzliche Grün- und Pflanzflächen, drei neue Sitzbänke und fünf Spiel- bzw. Aufenthaltselemente.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Rat berät über die Aufnahme ins Stadtentwicklungskonzept und die zusätzlichen Haushaltsmittel (erledigt)12.10.2026
  2. Antrag der Verwaltung auf Städtebaufördermittelals Nächstesdanach
  3. Baubeschluss mit Entscheidung über das Pflastermaterialdanach
  4. Kanalbauarbeiten des Eigenbetriebs Abwasser, die Umgestaltung der Marienstraße ist darauf abgestimmt2027 bis 2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Eigenbetrieb Abwasser plant für 2027 und 2028 umfangreiche Kanalbauarbeiten in der Marienstraße. Nach derzeitiger Einschätzung sind rund 80 % der befestigten Straßenfläche betroffen und müssen wiederhergestellt werden. Ohne Umgestaltung würde das vorhandene Pflaster wiederverwendet. Das belastet den städtischen Investitionshaushalt nicht zusätzlich.

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung hat am 10.09.2026 beschlossen, die Aufenthaltsqualität und den Grünanteil in der Marienstraße deutlich zu erhöhen. Dem Rat wurde empfohlen, das Stadtentwicklungskonzept „Historischer Stadtkern Wiedenbrück+“ (ISEK) um die Maßnahme zu ergänzen. Vorgesehen sind zehn Baumstandorte, zusätzliche Grünflächen, drei neue Sitzbänke und Gehwege von grundsätzlich mindestens 2,00 m Breite.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat sollte die Maßnahme „Aufwertung Marienstraße“ in das Stadtentwicklungskonzept „Historischer Stadtkern Wiedenbrück+“ aufnehmen und die zusätzlichen Haushaltsmittel für 2027 oder 2028 einplanen.

Noch offen

  • Das Ergebnis der Ratssitzung vom 12.10.2026 zur Aufnahme ins Stadtentwicklungskonzept ist noch nicht veröffentlicht.
  • Ob Naturstein oder Betonstein in Natursteinoptik verwendet wird, entscheidet der spätere Baubeschluss.
  • Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheides.

Ort der Leistung

Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Ausführung in Naturstein, gerundete GesamtkostenEigenanteil der Stadt rund 140.000 € bei 60 % Städtebauförderung350.000 €
Ausführung in Betonstein in Natursteinoptik, gerundete GesamtkostenEigenanteil der Stadt rund 52.000 €, Förderfähigkeit dieser Variante noch zu bestätigen130.000 €
Förderung
Städtebauförderung 60 %
Finanzierung
Im Haushaltsplan 2026 sind für 2027 bislang 100.000 € veranschlagt. Zusätzlich sollen 2027 oder 2028 eine Auszahlung von 250.000 € und eine Einzahlung von 210.000 € eingeplant werden. Nach derzeitigem Stand kann die Stadt für die förderfähigen Teile eine Städtebauförderung von 60 % in Anspruch nehmen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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