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BeschlossenEigenbetrieb Abwasser (EAW) der Stadt Rheda-Wiedenbrück · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Regenrückhaltebecken Wasserkampstraße in Rheda-Wiedenbrück

Die zwei offenen Regenrückhaltebecken an der Wasserkampstraße haben laut Berechnung zu wenig Rückhaltevolumen. Der zusätzliche Raum soll unterirdisch in Rigolenkörpern entstehen. Der Betriebsausschuss empfahl am 17.09.2026 einstimmig, das Investitionsvolumen von 80.000 € auf 250.000 € zu erhöhen. Der Rat sollte am 12.10.2026 zustimmen.

Kostenschätzung

250.000 €

Nächster Schritt

Bauzeitenplan und detaillierte Planung, sobald die Politik die Maßnahme genehmigt hat

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Zwei offene Regenrückhaltebecken
Gegenstand sind zwei offene Becken mit einem vorhandenen Rückhaltevolumen von zusammen 243,51 m³. Das erforderliche Volumen ist größer und lässt sich wegen der begrenzten Flächen nicht in offener Bauweise herstellen.
Unterirdische Rigolenkörper
Sie stellen den zusätzlich erforderlichen Rückhalteraum her. Der Pflegeaufwand des Beckens verringert sich dadurch nach Angaben der Verwaltung deutlich.
Erdarbeiten und Wiederherstellung
Die unterirdische Bauweise braucht Erdarbeiten, Unterbau und Rückhalteelemente. Dazu kommt die Wiederherstellung der beanspruchten Oberflächen und des Geh- und Radweges.
Gestaltung der Beckenfläche
Die Beckenflächen werden geschlossen und als offene Fläche ohne Zaunanlage gestaltet. Der Weg neben dem Becken bleibt in seiner bisherigen Form bestehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig die Erhöhung der Investitionskosten (erledigt)17.09.2026
  2. Rat berät über die Erhöhung und die Anpassung des Wirtschaftsplans 2026 (erledigt)12.10.2026
  3. Bauzeitenplan und detaillierte Planung nach der politischen Genehmigungals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Zwei offene Regenrückhaltebecken mit zusammen 243,51 m³ Rückhaltevolumen sollten erneuert werden, weil sich die Erdbecken mit steilen Böschungen nur aufwendig unterhalten lassen. Dafür waren im Wirtschaftsplan 2026 80.000 € veranschlagt. Die hydraulische Berechnung nach DWA-A 117 ergab dann, dass das erforderliche Rückhaltevolumen nicht ausreicht.

Eine einfache Erweiterung ist wegen der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Vertiefung scheidet wegen des Grundwassers aus, daher soll der zusätzliche Rückhalteraum durch unterirdische Rigolenkörper hergestellt werden.

Aus der baulichen Ertüchtigung wurde damit eine hydraulische Sanierung. Die Flächen des Beckens werden geschlossen, der Weg daneben bleibt bestehen. Die genaue Nutzung der Fläche steht noch nicht fest.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, die Erhöhung der investiven Projektkosten zuzustimmen und die Mittel im Wirtschaftsplan 2026 zu berücksichtigen. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die genaue Nutzung der Beckenfläche steht noch nicht fest.
  • Ein Bauzeitenplan liegt noch nicht vor.
  • Das Ergebnis der Ratssitzung vom 12.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.

Ort der Leistung

Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Ersatzneubau Regenrückhaltebecken Wasserkampstraße, Investitionsvolumendavon 80.000 € bereits im Wirtschaftsplan eingeplant250.000 €
Bauwerkskostenlaut Kostenschätzung der Vorlage für den Rat220.000 €
Ingenieurleistungen25.000 €
Eigenleistungen5.000 €
Finanzierung
Der zusätzliche Bedarf von 170.000 € gegenüber dem bisherigen Ansatz lässt sich laut Vorlage innerhalb des bestehenden Gesamtinvestitionsrahmens auffangen, weil andere Maßnahmen verschoben oder gestrichen werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen des Eigenbetriebs steigt nicht. Die Mittel sollen im Wirtschaftsplan 2026 und in den Folgejahren berücksichtigt werden.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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