Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern
- Vorgesehen sind zwei Wegeabschnitte: rund 1.000 m entlang der Ems von der Brücke zum Stadtholz bis zum Eingangsbereich des Freibads sowie rund 200 m entlang der Hochwasserschutzwand Engelhardkanal zwischen Umflutbrücke und Straße Am neuen Wehr. Überschlägig werden insgesamt ca. 30 neue Leuchten bei ca. 40 m Abstand angesetzt, Anzahl und Abstände sind lichttechnisch zu planen.
- Betrieb und Wartung
- Für den Betrieb und die Wartung werden ca. 100 € bis 110 € pro Leuchte und Jahr angesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklungals Nächstes09.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Bürgerantrag vom 10.08.2026 zielt darauf, die Wege bei Dunkelheit besser nutzbar zu machen und das Sicherheitsgefühl zu stärken.
Die Beschlussvorlage empfiehlt, dem Bürgerantrag nicht zu entsprechen. Die Beratung im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ist für den 09.11.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Bürgerantrag vom 10.08.2026 zur Ausstattung der beiden Wegeabschnitte mit LED-Leuchten und Bewegungsmeldern wird nicht entsprochen.
Noch offen
- Entscheidung über den Bürgerantrag
- Lichttechnische Planung zur Bestimmung der tatsächlichen Anzahl und erforderlichen Abstände
- Verfügbarkeit und Zweckbindung möglicher Spenden oder Fördermittel
Ort der Leistung
Rheda-Wiedenbrück, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Rheda-Wiedenbrück, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Vorläufiger Investitionsansatzrund, keine belastbare Gesamtkostenermittlung | 84.000 € |
|---|---|
| Betrieb und Wartungjährlich rund 3.000 € bis 3.300 € bei 30 Leuchten | 3.000 € |
- Finanzierung
- Mögliche Spenden oder Fördermittel könnten nach verbindlicher Klärung ihrer Verfügbarkeit und Zweckbindung zur Deckung herangezogen werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.